Wer sich für die kommenden Kammerwahlen als Wahlbewerber aufstellen lässt und ein Amt übernimmt, lernt die Gremienarbeit der ärztlichen Selbstverwaltung kennen, stärkt Netzwerke und ist aktiv an der Weiterentwicklung des ärztlichen Stands beteiligt.

Wir vertreten alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit und berufsbezogene Themen.


Wenn Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab 1. Juli 2026 nicht mehr funktioniert, liegt das an der automatischen Sperrung veralteter Karten (Generation 2.0 mit RSA-Verschlüsselung) oder fehlerhafter Chip-Chargen („Idemia“-Aufdruck) durch die Bundesnetzagentur und die gematik. Ihr Kartenanbieter (und auch die Landesärztekammer) hat sie bereits im Vorfeld mehrfach auf Ihren dringenden Handlungsbedarf hingewiesen.
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Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg haben in diesem Jahr wieder die Wahl: Sie gestalten im Rahmen der Kammerwahlen per Briefwahl die Zusammensetzung der obersten Organe der ärztlichen Selbstverwaltung mit. Damit stellen sie die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Berufspolitik und können an entscheidender Stelle mitbestimmen, wer sich für die Belange der Ärzteschaft einsetzt.
Der E-Mail-Newsletter "ärztenews" wird in unregelmäßigen Abständen kostenlos an Kammermitglieder verschickt. Er enthält aktuelle Informationen zur Berufs- und Gesundheitspolitik, zur Arbeit der Ärztekammern im Lande und zu weiteren wichtigen Themen. Die "elektronische Post" garantiert, dass eilige Nachrichten die Ärztinnen und Ärzte auf schnellstem Wege erreichen. Redaktionell wird der Newsletter von der Ärztlichen Pressestelle der Landesärztekammer verantwortet.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte. Neben der klassischen Funktion eines Sichtausweises attestiert er in der digitalen Welt den Beruf des Arztes. Dem eHBA obliegt die allgemeine Bezeichnung für alle Heilberufsgruppen (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten).

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ihren Sitz in Stuttgart. Hinzu kommen vier Bezirksärztekammern in den Regierungsbezirken:
© PixabayGemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn der beruflichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bei der für den Tätigkeitsort zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. Dasselbe gilt für Ärztinnen und Ärzte, die ohne Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hier wohnen.

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Das Ärzteblatt Baden-Württemberg (ÄBW) ist das Standesorgan aller Ärztinnen und Ärzte im Südwesten; es wird als Amts- und Mitteilungsblatt gemeinsam von Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg herausgegeben. Das ÄBW erscheint jeweils zur Monatsmitte in einer Gesamtauflage von über 60.000 Exemplaren.

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