Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026
Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026
Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): 02.06.2026 bis 12.06.2026
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr
Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026, 24.00 Uhr
Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr
Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026
Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, im Dezember-Heft 2026
Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): 12.02.2027 bis 18.00 Uhr
Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: 20.02.2027
Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer: 13.03.2027

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
Klicken Sie rein!
Zur Wahlwerbung in Wahlbezirk und/oder Wahlkreis können die Listenführer die postalischen Adressdaten oder E-Mail-Adressen der Wahlberechtigten Kammermitglieder kostenfrei bei der entsprechenden Bezirksärztekammer anfordern.
Die Herausgabe von Adressdaten für Zwecke der Wahlwerbung erfolgt ab Oktober 2026.
Nach § 6 a der Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden die Adressdaten an "Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zugelassener Wahlvorschläge nach § 16 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg" und "ärztliche Verbände und Gruppierungen, denen die Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen zugelassener Wahlvorschläge angehören" herausgegeben.
Als besonderen Service bietet die Landesärztekammer den Listenführern in diesem Jahr erstmals an, ihre Wahlwerbung optional über den Kammerwahl-Dienstleister (postalisch oder per E-Mail) kostenpflichtig verschicken zu lassen.
Als Beispiel das diesbezügliche (Netto-) Preisgefüge des Dienstleisters für den Massenversand von E-Mails (der Dienstleister bietet aber auch den Postversand an und erstellt hierfür ggf. ein individuelles Angebot):

Kosten pro E-Mail-Versand bis 5.000 Kontakte
Kosten pro E-Mail-Versand bis 10.000 Kontakte
Kosten pro E-Mail-Versand bis 20.000 Kontakte
Kosten pro E-Mail-Versand bis 40.000 Kontakte
Die Bereitstellung von postalischen Adressen und/oder E-Mail-Adressen durch die Bezirksärztekammern an Listenführer erfolgt kostenfrei. Die entsprechenden Antragsformulare werden den Listenführern an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Falls Listenführer den kostenpflichtigen postalischen bzw. E-Mail-Versand über den externen Dienstleister in Anspruch nehmen wollen, kann dies auf den Formularen entsprechend vermerkt werden (bei Nutzung des externen Dienstleisters entfällt der Abschluss eines datenschutzrechtlich notwendigen Auftragsverarbeitungs-Vertrages).
Auch in diesem Jahr ist die Schaltung von wahlbezogenen Anzeigen im Ärzteblatt Baden-Württemberg zu stark vergünstigten Konditionen möglich, damit sich die Wählerinnen und Wähler über die „Programmatik“ und die „Köpfe“ der Wahlbewerber informieren können.

