Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026
Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026
Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): 02.06.2026 bis 12.06.2026
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr
Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026, 24.00 Uhr
Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr
Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026
Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, im Dezember-Heft 2026
Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): 12.02.2027 bis 18.00 Uhr
Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: 20.02.2027
Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer: 13.03.2027

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
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Auch in diesem Jahr ist die Schaltung von wahlbezogenen Anzeigen in bestimmten ÄBW-Ausgaben zu stark vergünstigten Konditionen möglich, damit sich die Wählerinnen und Wähler über die „Programmatik“ und die „Köpfe“ der Wahlbewerber informieren können.
Zur Wahlwerbung in Wahlbezirk und Wahlkreis können zusätzlich Adressetiketten bei der entsprechenden Bezirksätzekammer angefordert werden.

