Kammerwahl 2026
Termine der Kammerwahl 2026
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    Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026

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    Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026

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    Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): 02.06.2026 bis 12.06.2026

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    Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr

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    Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026, 24.00 Uhr

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    Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr

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    Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026

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    Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, im Dezember-Heft 2026

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    Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): 12.02.2027 bis 18.00 Uhr

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    Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: 20.02.2027

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    Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer: 13.03.2027

Logo der Ärztekammerwahl 2026
FAQ zur Kammerwahl 2026

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
Klicken Sie rein!

Wahlwerbung
Wahlwerbung per Post und/oder per E-Mail

Zur Wahlwerbung in Wahlbezirk und/oder Wahlkreis können die Listenführer die postalischen Adressdaten oder E-Mail-Adressen der Wahlberechtigten Kammermitglieder kostenfrei bei der entsprechenden Bezirksärztekammer anfordern.

Die Herausgabe von Adressdaten für Zwecke der Wahlwerbung erfolgt ab Oktober 2026.

Nach § 6 a der Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden die Adressdaten an "Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zugelassener Wahlvorschläge nach § 16 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg" und "ärztliche Verbände und Gruppierungen, denen die Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen zugelassener Wahlvorschläge angehören" herausgegeben.

Als besonderen Service bietet die Landesärztekammer den Listenführern in diesem Jahr erstmals an, ihre Wahlwerbung optional über den Kammerwahl-Dienstleister (postalisch oder per E-Mail) kostenpflichtig verschicken zu lassen.

Als Beispiel das diesbezügliche (Netto-) Preisgefüge des Dienstleisters für den Massenversand von E-Mails (der Dienstleister bietet aber auch den Postversand an und erstellt hierfür ggf. ein individuelles Angebot):

Kammerwahl

Kosten pro E-Mail-Versand bis 5.000 Kontakte

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1 Std.: 
125,00 €: 
125,00 €: [60,00 €]

Kosten pro E-Mail-Versand bis 10.000 Kontakte

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1 Std.: 
125,00 €: 
125,00 €: [105,00 €]

Kosten pro E-Mail-Versand bis 20.000 Kontakte

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1 Std.: 
125,00 €: 
125,00 €: [150,00 €]

Kosten pro E-Mail-Versand bis 40.000 Kontakte

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1 Std.: 
125,00 €: 
125,00 €: [260,00 €]
Auf einen Blick:

Die Bereitstellung von postalischen Adressen und/oder E-Mail-Adressen durch die Bezirksärztekammern an Listenführer erfolgt kostenfrei. Die entsprechenden Antragsformulare werden den Listenführern an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

Falls Listenführer den kostenpflichtigen postalischen bzw. E-Mail-Versand über den externen Dienstleister in Anspruch nehmen wollen, kann dies auf den Formularen entsprechend vermerkt werden (bei Nutzung des externen Dienstleisters entfällt der Abschluss eines datenschutzrechtlich notwendigen Auftragsverarbeitungs-Vertrages).

Anzeigenpreise "Wahlspezial"

Auch in diesem Jahr ist die Schaltung von wahlbezogenen Anzeigen im Ärzteblatt Baden-Württemberg zu stark vergünstigten Konditionen möglich, damit sich die Wählerinnen und Wähler über die „Programmatik“ und die „Köpfe“ der Wahlbewerber informieren können.

Bekanntmachungen der Bezirkswahlleiter
Kammerwahl: Amtliche Bekanntmachungen