07. Juli 2025
Erster autochthoner Chikungunya-Fall im Elsass

Am 1. Juli 2025 berichtete die Gesundheitsbehörde der Region Grand Est, Frankreich, von dem ersten Tigermücken-assoziierten autochthonen Chikungunya-Fall in Lipsheim, Elsass, direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg. Es besteht offenbar keine Gefahr einer Ausbreitung über den Rhein nach Baden-Württemberg. Der Fall deutet aber darauf hin, dass die Bedingungen für autochthone Übertragungen auch in Baden-Württemberg, vor allem am Oberrhein in den Gegenden mit etablierten Populationen der Asiatischen Tigermücke, gerade gut sind.
Hier wurde die Asiatische Tigermücke bisher schon nachgewiesen.
Frankreich hat wahrscheinlich mehr Reiserückkehrende mit einer Chikungunya-Infektion aufgrund der Ausbrüche in den Überseeregionen (inkl. Mauritius und Reunion). Dennoch sind auch bei uns die Fallzahlen dieses Jahr deutlich erhöht, wie das Epidemiologische Bulletin des Robert-Koch-Instituts berichtet.
Der Verdacht auf eine Chikungunya-Erkrankung besteht bei Patienten, die sich in endemischen Gebieten aufgehalten haben, wenn sie plötzliches Fieber und Arthralgien entwickeln. Aber auch in Gebieten mit Populationen der Asiatischen Tigermücke kann ein geringes Risiko von lokal-erworbenen Infektionen bestehen, wenn zuvor über eine Blutmahlzeit bei einem virämischen Reiserückkehrenden die Viren aufgenommen wurden und sich in der Mücke vermehren konnten.
Bei der Chikungunya-Krankheit (siehe Ärzteblatt Baden-Württemberg, Ausgabe 8/2024) handelt es sich um eine akute fiebrige Erkrankung, gefolgt von einer chronischen Polyarthritis, die über Monate oder Jahre anhalten und schwerwiegend und behindernd sein kann. Chikungunya heißt entsprechend „der gekrümmt Gehende“. Andere Symptome können Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Gelenkschwellungen oder Hautausschlag sein. Der Tod ist extrem selten.
Die RNA des Chikungunya-Virus kann mittels RT-PCR nachgewiesen werden, auch bis zu 14 Tage aus Vollblut oder Urin (am Nationalen Referenzzentrum am BNITM). Serologische Tests auf virusspezifische IgM können bei Personen durchgeführt werden, die mehr als 7 Tage nach Beginn der Symptome erkranken. Eine PCR sollte auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, falls ein Verdacht auf eine lokal-erworbene Infektion besteht.
Neben dem bisher einzigen autochthonen Chikungunya-Fall im Elsass sind seit Ende Mai in Frankreich noch weitere lokal-erworbene Chikungunya-Fälle berichtet worden.