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Wahlunterlagen gehen den Mitgliedern im November zu
FAQ zur Kammerwahl

Alle vier Jahre finden die Ärztekammer-Wahlen in Baden-Württemberg statt, so auch im Jahr 2022. Es handelt sich um eine Briefwahl.

Die Wahlunterlagen werden spätestens am Freitag, 11. November 2022 verschickt. Die Wahlfrist läuft dann bis 2. Dezember 2022, 24:00 Uhr.

Hier bleibt nichts unbeantwortet
Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg haben in diesem Jahr wieder die Wahl: Sie gestalten im Rahmen der Kammerwahlen per Briefwahl die Zusammensetzung der obersten Organe der ärztlichen Selbstverwaltung mit. Damit stellen sie die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Berufspolitik und können an entscheidender Stelle mitbestimmen, wer sich für die Belange der Ärzteschaft einsetzt. Vor allem ist durch ihr Engagement gesichert, dass sich Ärztinnen und Ärzte selbstbestimmt und autonom um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern und sich in alle wichtigen gesundheitspolitischen Fragestellungen einbringen können. Anhand häufig gestellter Fragen und dazu passenden Antworten informieren wir ausführlich über zentrale Aspekte der Wahl.

Allgemeines








Für Wählerinnen und Wähler













Für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber









Alles zur Kammerwahl

In unserem Wahl-Channel finden Sie umfangreiche Informationen, den Wahlkalender und alles Weitere, was für Wählerinnen und Wähler wichtig ist. Und natürlich sind dort auch alle Details für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zu finden.

Die Seite können Sie auch direkt aus dem Internet aufrufen beziehungsweise als Lesezeichen speichern: www.ärztekammer-bw.de/wahl

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