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Nach § 10 Abs. 1 der Wahlordnung setzt sich die Vertreterversammlung in der Bezirksärztekammer Südbaden aus 81 Bezirksvertretern zusammen. Im Wahlbezirk Südbaden werden über Bezirkslisten 27 Bezirksvertreter gewählt (§ 10 Abs. 2 Wahlordnung). Gemäß § 10 Abs. 3 Wahlordnung werden in den Wahlkreisen über Kreislisten 54 Bezirksvertreter gewählt. Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. 04. 2026 die Zahl der zu wählenden Bezirksvertreter in den einzelnen Wahlkreisen gemäß § 10 Abs. 3 Wahlordnung festgestellt.
Bei 16.928 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten (Stichtag: 01. 04. 2026) sind von den insgesamt 81 Bezirksvertretern 54 Bezirksvertreter in den zehn Wahlkreisen zu wählen. Ihre Zahl verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt:
Breisgau-Hochschwarzwald
Emmendingen
Freiburg
Konstanz
Lörrach
Ortenaukreis
Rottweil
Schwarzwald-Baar-Kreis
Tuttlingen
Waldshut
§ 10 Abs. 2 der Wahlordnung
1.970
972
4.917
2.165
1.132
2.515
592
1.449
528
688
16.928
6
3
16
7
3
8
2
5
2
2
27
Wahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertreter in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk müssen dem Bezirkswahlleiter (im Original, als Telefax (07 61) 6 00-47 57, als Fotokopie oder als E-Mail (wahlvorschlaege@baek-sb.de) bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche, somit bis spätestens Donnerstag, den 1. Oktober 2026, 24.00 Uhr, vorgelegt werden. Die Wahlvorschläge für die Wahlkreise und den Wahlbezirk sind beim Bezirkswahlleiter, Herrn Dr. jur. Frank, Bezirksärztekammer Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Wahlvorschläge, die erst danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 Wahlordnung sowie § 11 Abs. 1 Satz 2 Heilberufe-Kammergesetz (Quotenregelung). Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber (im Original, als Telefax (07 61) 6 00-47 57, als Fotokopie oder als E-Mail: wahlvorschlaege@baek-sb.de) beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen.
Ein Wahlvorschlag ist zuzulassen, wenn er bis zum Ablauf der Einreichungsfrist den Anforderungen dieser Wahlordnung entspricht (§ 16 Wahlordnung).
Wahlvorschläge können elektronisch über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg erfasst werden. Die nötigen schriftlichen Unterlagen für die Einreichung der Wahlvorschläge lassen sich so einfach erstellen.
Dr. jur. Frank
Bezirkswahlleiter

