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Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. 04. 2026 die Zahl der zu wählenden Mitglieder in den einzelnen Wahlkreisen festgestellt. Bei 14.679 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten (Stichtag: 01. 04. 2026) sind von den insgesamt 65 Vertretern 44 Mitglieder über die neun Kreislisten zu wählen. Ihre Zahl verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt:
Alb-Donau
Biberach
Bodensee
Ravensburg
Reutlingen
Sigmaringen
Tübingen
Ulm
Zollernalb
780
969
1.424
2.143
1.584
596
3.421
2.950
812
2
3
4
6
5
2
10
9
3
Über die Bezirksliste sind 21 Mitglieder zu wählen.
Die Wahlen werden aufgrund von Wahlvorschlägen durchgeführt. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Vertreterversammlung sollen Frauen und Männer in gleicher Zahl berücksichtigt werden.
Ein Wahlvorschlag kann mehr Bewerberinnen und Bewerber enthalten, als Vertreter im jeweiligen Wahlkreis bzw. im Wahlbezirk zu wählen sind. Ihre Zahl darf das Doppelte der jeweils zu Wählenden nicht überschreiten. Die Kreiswahlvorschläge dürfen nur Bewerberinnen und Bewerber enthalten, die in dem betreffenden Wahlkreis wählbar sind. Dasselbe gilt entsprechend für die Bezirkswahlvorschläge. Eine Kandidatur darf jeweils nur auf einem Kreiswahlvorschlag und nur auf einem Bezirkswahlvorschlag erfolgen.
Ein Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten und ihm müssen Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag zustimmen.
Wahlvorschläge müssen der Bezirkswahlleiterin bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche vorgelegt werden. Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlkreise und den Wahlbezirk ist Donnerstag, der 1. Oktober 2026, 24.00 Uhr.
Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk bei der Bezirkswahlleiterin, Frau Ass. iur. Teschner, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, im Original, als E-Mail (kammerwahl2026@baek-sw.de) oder Telefax (0 71 21) 89 328-99 eingereicht worden sein. Zusätzlich wird wieder die Möglichkeit bestehen, Wahlvorschläge elektronisch über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg einzureichen.
Ass. iur. Teschner
Bezirkswahlleiterin

