Arzt gibt Patient die Hand
Objektive Klärung durch Gutachterkommissionen
Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Bei den vier Bezirksärztekammern sind Gutachterkommissionen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärztin bzw. Arzt und den Patienten objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Ärztin bzw. Arzt und den Patienten.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen tragen bei Streitigkeiten zur Befriedigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses bei, entlasten die Gerichte und werden den Interessen des Patienten dahingehend gerecht, dass sie diesem ein objektives und kostenfreies Verfahren zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfes gewährleisten.

Digitales Antragsverfahren

Ab Juni 2024 können in Baden-Württemberg Anträge an die Gutachterkommissionen über das Portal folioNet gestellt werden. Die Verfahrensbearbeitung erfolgt vollkommen digital, wodurch keine Kopier- und Portokosten entstehen und langwierige Postlaufzeiten wegfallen. Zudem haben Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Gutachter und Gutachterinnen über das browserbasierte Portal jederzeit Zugriff auf die für sie wichtigen und ihnen freigegebenen Informationen/Unterlagen. Die Zuständigkeit der Gutachterkommission richtet sich nach dem Ort, wo der vermutete Behandlungsfehler geschehen ist.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support der Gemeinsame IT der Landesärztekammer Baden-Württemberg. 
Erstellung eines Benutzerkontos

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Benutzerkontos finden Sie hier:

Schriftlicher Antrag

Sollte eine digitale Antragstellung nicht möglich sein, kann das Verfahren auch postalisch geführt werden.

FAQ zur Gutachterkommission und zu folioNet








Weitere Informationen der Bundesärztekammer zu Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern: