© Iryna / stock.adobe.comEngagement in der Ärztekammer
Wer sich jetzt zur Wahl aufstellen lässt, kann vielleicht schon bald aktiv in den Gremien mitarbeiten und gestalten.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 die Rechtsbeziehungen zwischen dem Patienten und der Ärztin bzw. dem Arzt sowie der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten im Gesetz verankert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren diese Rechtsbeziehungen in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen enthalten.
Das Patientenrechtegesetz stellt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient klar: Rechte und Pflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch für jedermann nachlesbar.
Unsere Mitglieder finden an dieser Stelle nach Login weitere Informationen.

