Bei der Überprüfung privatärztlicher Liquidationen in Form von „Stellungnahmen zur Angemessenheit“ handelt sich um einen Kernbereich der Berufsaufsicht im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung. Für die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den vier Bezirksärztekammern ergibt sich die rechtliche Grundlage aus dem Heilberufe-Kammergesetz und der als Satzung erlassenen Berufsordnung (BO). Zuständig sind die Bezirksärztekammern (§ 12 Abs. 3 BO).
Seit 1996 besteht in Karlsruhe als Gemeinschaftseinrichtung der vier Bezirksärztekammern die „Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“. Diese Gemeinschaftseinrichtung hat die Funktion einer zentralen Anlaufstelle für Ärzte, Patienten, Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen und gewährleistet eine einheitliche Auslegung der GOÄ in den vier Kammerbezirken. Kammermitglieder bzw. deren Personal werden bei der Erstellung der Abrechnungen unterstützt. Diese Kontakte finden überwiegend telefonisch statt.
Auf Antrag von Patienten oder Krankenversicherungen erfolgt – zumeist auf schriftlichem Wege - eine Prüfung strittiger Abrechnungspositionen statt. Während gebührenrechtliche Fragen durch den Referenten beantwortet werden können, muss zur Klärung medizinischer Sachverhalte ein ärztlicher Sachverständiger herangezogen werden. Insoweit verfügt die GOÄ-Stelle über ein entsprechendes Netz von Gutachtern. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 538 Vorgänge bearbeitet; 172 Prüfanträge sowie 61 Anfragen zu allgemeinen gebührenrechtlichen Themen per Mail (Zahlen bis Oktober 2023).
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