KVBW – Vertreterversammlung vom 6.12.2023 Konzept zur Weiterentwicklung des Notfalldienstes beschlossen

In ihrem Vortrag machten die beiden KV-Vorstände deutlich, dass die Sicherung der Regelversorgung angesichts von mehr als 1.000 unbesetzten Arztsitzen und einem gravierenden Mangel an MFA im Vordergrund der Überlegungen stehen müsse. Gleichzeitig muss natürlich die Versorgung der Bevölkerung weiter im gesichert bleiben.


Das Konzept des Vorstands setzt, nachdem die Poolärztinnen und -ärzte bisheriger Prägung weggefallen sind, denn auch an Möglichkeiten an, wie Ärztinnen und Ärzte künftig einfach einen Vertreter für Dienste finden können. Die KVBW wird daher im Januar eine Plattform auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen, über die Ärzte einen Vertreter suchen können. Darüber hinaus wird die KVBW Ärztinnen und Ärzte selbst beschäftigen, die dann auch für Dienste zur Verfügung stehen. Weiter ist vorgesehen, dass die Dienstbelastung noch einmal sinken soll. Dafür soll der Fahrdienst künftig neu strukturiert werden. Vor allem sollen die Mitglieder in den Nachdiensten entlastet werden, indem die KVBW eigens dafür Personal beschäftigen wird. In dem Konzept des Vorstandes ist ebenfalls vorgesehen, dass Notfallpraxen konzentriert und damit belastbarere und stärkere Standorte geschaffen werden. Über Telemedizin möchte die KVBW künftig die Patientenströme besser steuern.


Das Konzept des Vorstandes ist mit überwältigender Mehrheit angenommen worden. Die Umsetzung der Maßnahmen werden ein wenig Zeit benötigen und sollen im Laufe des Jahres 2024 schrittweise realisiert werden und dann auch die aktuelle „Notbremse“ ablösen.


In einem weiteren Schwerpunkt der Sitzung wurde die Weiterbildungsordnung angepasst. Vor allem in den fachärztlichen Gruppen gibt es Handlungsbedarf, da die Zahl der Weiterbildungsstellen gesetzlich begrenzt ist und es mehr Nachfrage als Förderstellen gibt. Auch hier hat die Vertreterversammlung dem Antrag des Vorstandes zugestimmt, in dem die Weiterbildungsstellen künftig anhand einer Bedarfsberechnung vergeben werden.


Weitere Informationen zu den Beschlüssen sind auf der Homepage der KVBW unter www.kvbawue.de zu finden.