Symbolbild Spritze für Impfungen© Adobe Stock / Thaut Images
Unsere Köpfe und Gremien

Ärztinnen und Ärzte formen unsere demokratisch gewählte ärztliche Selbstverwaltung. Hier stellen wir Ihnen die Persönlichkeiten und Gremien vor.

Vorstand

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wählt Präsidenten, Vizepräsidenten sowie weitere Vorstandsmitglieder. Die vier Präsidenten der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg gehören als „geborene“ Mitglieder ebenfalls dem Vorstand an.


Vorstand der Landesärztekammer© Dr. G. Weißgerber, Dr. P. Hezler-Rusch, Dr. S. Blankenhorn, Dr. R. Maitra, Präsident Dr. W. Miller, Vizepräsidentin A. Trasselli, Dr. N. Fischer, Dr. J. de Laporte, K. Weis, M. Haist, Prof. Dr. Dr. C. Hofele
Blick in die Vertreterversammlung© Foto: Dr. Oliver Erens
Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern entsenden Delegierte zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer. Insgesamt kommen bei den Vertreterversammlungen der Landesärztekammer 96 Delegierte beziehungsweise deren Ersatzvertreter zusammen. Hier sind die Namen aller Delegierten der 18. Wahlperiode in alphabetischer Reihenfolge zu finden.


Deutscher Ärztetag

Der Deutsche Ärztetag ist die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, zu der 250 Delegierte aus den 17 deutschen Ärztekammern entsandt werden. Zu seinen Aufgaben zählt das Erarbeiten von bundesweiten Regelungen zum Berufsrecht und Positionen zur Gesundheitspolitik. Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern haben am 11. Februar 2023 die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt:


Ärztetags-Delegation © Die baden-württembergische Ärztetags-Delegation (Foto: J. Gebhardt)
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss ist ein Organ der Landesärztekammer, das durch das Heilberufe-Kammergesetz festgelegt ist. Der Haushaltsausschuss kümmert sich um die Erstellung des Haushaltsplanes, der in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen sein soll. Weiterhin gehören die Überwachung des Haushaltsbudgets sowie die Prüfung der Kassen- und Buchführung nach Ablauf des Rechnungsjahres zu seinen Aufgaben.


Unsere Gremien auf Landes- und Bundesebene

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wirkt auf Landes- und Bundesebene in Gremien mit, die die Interessen der Ärzteschaft vertreten. 

Fachausschüsse der Landesärztekammer

Die Ausschüsse werden von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingesetzt und stellen Beratungsgremien für den Vorstand dar. Die jeweiligen Beschlüsse sind daher Empfehlungen an den Vorstand der Landesärztekammer. 
















Weitere Einrichtungungen

Von den Fachausschüssen zu unterscheiden sind:

Widerspruchsausschuss

Der Widerspruchsausschuss ist gemäß der Weiterbildungsordnung eingerichtet. Die Bezirksärztekammern, die auch über Weiterbildungsbefugnisse entscheiden, erteilen Anerkennungen von Facharzt-, Schwerpunktkompetenzen und Zusatzweiterbildungen. Ist eine angestellte Person oder eine Antragstelle mit einer Entscheidung nicht einverstanden, kann er oder sie hiergegen Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsverfahren hat die Bezirksärztekammer zunächst im Abhilfeverfahren die Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen und sie gegebenenfalls abzuändern. Bleibt die Bezirksärztekammer bei dem im Ausgangsbescheid getroffenen Votum und hilft dem Widerspruch nicht ab, erarbeitet der Widerspruchsausschuss der Landesärztekammer einen Entscheidungsvorschlag für den Vorstand. 


Berufsbildungssausschuss

Im Berufsbildungsausschuss sind alle an der Berufsbildung beteiligten Gruppen (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen) mit je sechs Mitgliedern vertreten. Der Berufsbildungsausschuss nimmt eine Sonderstellung bei den Fachausschüssen ein. Seine Errichtung und seine Aufgaben sind im Berufsbildungsgesetz bundesweit geregelt. Der Ausschuss beschäftigt sich vor allem mit den Themen, die zuvor im Ausschuss „Medizinische Fachberufe“ beraten wurden. Er beobachtet somit die Prüfungs- und Ausbildungsstatistiken, die Tätigkeitsberichte der Ausbildungsberaterinnen und -berater sowie die Aktivitäten bezüglich der Ausbildungssituation auf Bundesebene.

Menschenrechtsbeauftragter

Der Menschenrechtsbeauftragter steht als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um Menschenrechtsfragen im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens geht und entsprechende Sachverhalte an die Landesärztekammer Baden-Württemberg herangetragen werden. Beispiele hierfür sind die Verbesserung der Versorgung für traumatisierte Geflüchtete, die Gestaltung der Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und die Bekämpfung der Genitalverstümmlung bei Mädchen und jungen Frauen.

Mehr zum Thema:
Traumatisierte Migrantinnen und Migranten
Weibliche Genitalverstümmelung

Die Landesärztekammer entsendet Mitglieder in die Vertreterversammlung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (VA). Diese ist Anstalt des öffentlichens Rechts fungiert als „gesetzliche Rentenversicherung“ für die angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Tierärztinnen und Tierärzte in Baden-Württemberg.