Symbolbild_Arzt und MFA schütteln Hände© Bildnachweis: Adobe Stock / WavebreakmediaMicro
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Unsere Aufgaben

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Landesärztekammer für die Wahrung der Belange der Ärzteschaft verantwortlich.

Zu unseren Aufgaben gehören:

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    Den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu fördern und mit anderen Gesundheitsberufen zu kooperieren,

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    die Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen sowie Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung zu beraten,

  • ListItem

    die ärztliche Weiterbildung zu überwachen und zu fördern,

  • ListItem

    Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und anzuwenden,

  • ListItem

    die Erfüllung der Berufspflichten unserer Mitglieder zu überwachen und eine Berufsgerichtsbarkeit einzusetzen,

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    das Ausbildungswesen der Medizinischen Fachangestellten zu organisieren,

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    die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowei berufsbezogene Themen.

... und darüber hinaus:

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    das Befördern des Themas "eHealth", um die Digitalisierung von Krankenhäusern und Praxen zu unterstützen

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    das Mitwirken an der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung

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    das Einbringen von ärztlichem Know-How in die Politik und Gesellschaft

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    das Bereitstehen als Ansprechpartner für die Politik sowie für Partner wie die Kassenärztliche Vereinigung und andere Heilberufekammern

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    das Kooperieren mit anderen Gesundheitsberufen
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    das Aufklären über das ärztliche Wirken und den Gesundheitsschutz innerhalb der Bevölkerung
  • ListItem

    die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten in Angelegenheiten, die die ärztliche Berufsausübung betreffen

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    auf aktuelle Herausforderungen im Gesundheitswesen reagieren (Klimakrise, Pandemieversorgung etc.)

Die Kammern sind Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte

Die Bezirksärztekammern sind direkter Ansprechpartner in der jeweiligen Region. Sie übernehmen unter anderem die folgenden Aufgaben:

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    Arztausweis und eHBA ausgeben

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    Fragen zur Weiterbildung und Weiterbildungsbefugnis beantworten

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    Rechtliche Beratung geben

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    Anmeldung und Meldedaten verwalten

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    Fortbildungsangebote der Akademien

Zum Aufgabenbereich der Ärzteschaften gehört:

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    lokaler Ansprechpartner der Kammer für Ärztinnen und Ärzte vor Ort sein,

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    Ansprechpartner zu gesundheitsrelevanten Themen für Politik und Verwaltung vor Ort sein,

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    einen Notfalldienst nach Maßgabe der von den Bezirksärztekammern erlassenen Vorschriften einrichten und durchführen,

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    bei der Pflege und der Förderung des Gemeinsinnes der Mitglieder mitwirken.