Interventionsprogramm Ärztegesundheit
Hilfe für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte sind nicht weniger der Gefahr einer Suchterkrankung ausgesetzt als die Allgemeinbevölkerung.

Bei über 74.000 Ärztinnen und Ärzten besteht die Wahrscheinlichkeit, dass auch manifest suchterkrankten Kolleginnen und Kollegen voll berufstätig sind: Sie führen Patientengespräche, operieren, fahren Notarzteinsätze und machen Narkosen. Sie und ihre Angehörigen sind oft in großer Not. 

Die Tabuisierung von Suchterkrankungen im Arztberuf ist nach wie vor hoch. Das hat vor mehr als zehn Jahren in den Bezirksärztekammern des Landes zur Einrichtung der Kommissionen Ärztegesundheit und auf Landesebene zur Entwicklung und Verabschiedung eines Interventionsprogramms für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte unter dem Motto „Hilfe vor Strafe“ geführt.

Wir helfen suchtkranken Ärztinnen und Ärzten streng vertraulich!

Betroffene, deren Angehörige, Freunde oder Bekannte können sich jederzeit vertrauensvoll an die Suchtbeauftragten der Bezirksärztekammern wenden. Wer trotz allem den direkten Kontakt mit der Ärztekammer scheut, kann sich direkt an weitere fachkompetente Kolleginnen und Kollegen wenden:





Kollegiale Anonyme Ärztliche Beratung (KAAB)

Ziel dieses Angebotes ist es nicht, therapeutisch tätig zu werden. Es handelt sich vielmehr um eine Erstberatung in der Hoffnung, die Eintrittsschwelle für ratsuchende Kolleginnen und Kollegen so niedrig wie möglich zu halten.