Verletzungen, Tod, psychische Schäden, Fehlentwicklung, Deprivation
Gewalt und Gesundheit

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht "Gewalt und Gesundheit" wie folgt: "Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt."


Unsere Ausschüsse "Kinder und Jugendliche" und "Arztberuf und Familie" sowie unser Menschenrechtsbeauftragter beschäftigen sich unter anderem damit, welche gesundheitlichen Auswirkungen die Anwendung von Gewalt haben kann und wie Ärztinnen und Ärzte sie erkennen und reagieren.

Vorgehensweisen bei verschiedenen Gewaltfällen
Leitfäden

Gewalt gegen Kinder im sozialen Nahbereich ist eine der am meisten unterschätzten Kriminalitätsformen unserer Zeit: Rund 4100 Kinder unter 14 Jahren wurden im Jahr 2008 als Opfer von Misshandlungen gemeldet- 60 Prozent mehr als neun Jahre zuvor - 1999 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes 2.600 Fälle bekannt. Um den Blick für Misshandlungen zu schärfen und gerade in der Arztpraxis zu einer größeren Sicherheit beim Umgang mit diesem sensiblen Thema beizutragen, hat die Landesärztekammer den Leitfaden "Gewalt gegen Kinder" herausgegeben.

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Schätzungen zufolge wird jede dritte bis fünfte Frau Opfer häuslicher Gewalt, wobei die Dunkelziffer sehr hoch ist. Gewalt macht krank - körperlich und seelisch. Viele Opfer von Gewalt wenden sich an Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, ohne ihnen die Ursache ihres Leidens zu nennen. Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzten eine Schlüsselfunktion im Erkennen der Gewalt als Ursache zukommt. Hilfestellung dabei soll der Leitfaden geben: Er informiert, wie Gewalt als Krankheitsursache wahrgenommen und wie Patientinnen darauf angesprochen werden können. Er gibt Tipps für die Untersuchung und die rechtssichere Dokumentation. Komplettiert wird die Broschüre durch einen heraustrennbaren Dokumentationsbogen sowie durch einen umfangreichen Adressteil, damit Patientinnen weitere Hilfsangebote vermittelt werden können.

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Ärztinnen und Ärzte sind besonders gefordert, wenn es um das Erkennen und Handeln bei Gewalt gegen alte Menschen geht. Der nachstehende Leitfaden "Gewalt gegen Alte", den der Ausschuss "Arztberuf und Familie" der Landesärztekammer Baden-Württemberg erarbeitet hat, gibt hierbei wichtige Hilfestellung.

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Traumatisierte Migrantinnen und Migranten leiden lebenslänglich unter den seelischen und körperlichen Verletzungen, die ihnen zugefügt wurden. Um die traumatischen Erfahrungen verarbeiten zu können und den Anforderungen des Alltags gewachsen zu sein, benötigen sie professionelle Hilfe, die im 2. Versorgungsbericht dokumentiert wird.

Die Psychosozialen Zentren üben seit ihrer Entstehung vor fünf Jahren bis heute eine Pilotfunktion in Baden-Württemberg aus. Es ist allerdings nicht abzusehen, dass und ob sie ihren Versorgungsauftrag mittel- oder langfristig in das reguläre ambulante Gesundheitswesen integrieren können. Andererseits werden sie auch weiterhin und aufgrund der dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen deutlich vermehrt für die ambulante Schwerpunktversorgung traumatisierter Flüchtlinge dringend nötig sein. In der Summe wird deutlich, dass der humanitäre und wirtschaftliche Schaden einer Kürzung oder sogar Einstellung des Versorgungsauftrags der PSZ sowohl für die betroffenen Flüchtlinge als auch für Baden-Württemberg enorm wäre.

Der Versorgungsbericht leitet daraus folgende Reformforderungen ab:

  • Ausreichende personelle Ressourcen und Sicherstellung der fachlichen Qualifikation - Rascher Ausbau der Behandlungsplätze sowie ausreichend vorhandenes und qualifiziertes Fachpersonal in der Traumatherapie für minderjährige und erwachsene Flüchtlinge wie auch in der Sozialarbeit und im Management
  • Schaffung von institutionsübergreifenden Dolmetscherpools - Flüchtlinge können nur dann adäquat behandelt werden, wenn eine Sprachvermittlung erfolgen kann. Dies trifft im besonderen Maße für die Psychotherapie zu, gilt aber auch für die anderen Bereiche der Gesundheitsversorgung. Qualifizierte und unabhängige Dolmetscher müssen integraler Bestandteil der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen sein. Hierfür müssen Dolmetscherpools entstehen, die institutionsübergreifend zugänglich sind. Es ist nicht akzeptabel, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattung von Dolmetscherkosten im Rahmen einer Therapie verweigert.
  • Nachhaltige Finanzierung - Eine professionelle Versorgung traumatisierter Flüchtlinge kann nur dann nachhaltig stattfinden, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Davon sind die PSZ weit entfernt. Bei allen Zentren ist ein großer Teil der Mittel projekt- und spendengebunden. Eine verlässliche und den Bedarfen entsprechende Strukturfinanzierung der PSZ ist unerlässlich. Optionen sind, den PSZ Kassensitze zuzuteilen oder durch bilaterale Verträge eine weniger restriktive Bewilligung der Anträge zu gewährleisten. Allerdings müssten dafür Therapie- und Dolmetscherkosten im Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden.

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In dem sechsseitigen Merkblatt wird unter anderem auf die veränderte Arzt-Patienten-Beziehung und Entstehungsfaktoren von Gewalt eingegangen. Im Zentrum stehen Maßnahmen, wie man sich als Ärztin oder Arzt vor Gewalt schützen und wie man eine Eskalation verhindern kann. Auch Maßnahmen bei erlittener Gewalt sind beschrieben und wo man als Opfer Unterstützung bekommen kann.

Flyer "Ärztinnen und Ärzte als Opfer von Gewalt"


Herausgeben vom Ministerium für Soziales und Integration. Die Broschüre informiert Frauen, Mädchen und deren Familien über das Thema Genitalverstümmelung sowie Hintergründe, Folgen und Motive. Betroffene finden am Ende der Broschüre wichtige Ansprechpartner, die ihnen mit Hilfe und Rat zur Seite stehen können.

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