Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können einen Zuschuss beantragen, um Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung anstellen und weiterbilden zu können. Die Förderstellen in der hausärztlichen Versorgung sind nicht begrenzt. In der sonstigen fachärztlichen Versorgung hingegen können nur ausgewählte Fachgruppen und diese in begrenztem Umfang gefördert werden. Die Förderstellen für das Jahr 2024 sind bereits weitgehend ausgeschöpft. Die vom Gesetzgeber festgelegte Zahl der fachärztlichen Förderstellen liegt in Baden-Württemberg jährlich bei 267,03 Stellen. Im Jahr 2023 war die Zahl der Förderanträge für die fachärztlichen Weiterbildungsstellen erstmals höher als die zur Verfügung stehenden Plätze. Und die Zahl der Anträge steigt kontinuierlich weiter. Zum 1. Januar 2024 wurde durch einen Beschluss der Vertreterversammlung der KVBW die neue Förderrichtlinie Weiterbildung in Kraft gesetzt. Damit einher geht in Baden-Württemberg ein Systemwechsel hin zu einer bedarfsorientierten Förderung.
Die KVBW hat für die nächsten fünf Jahre je Fachgruppe den regionalen Versorgungsbedarf prognostiziert und die notwendige Anzahl an Weiterbildungsstellen ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden die zur Verfügung stehenden Förderstellen für die Fachgruppen unter Berücksichtigung der landesweiten Obergrenze umgerechnet. Ziel ist es, möglichst viele Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu fördern und die Förderstellen gleichmäßiger sowie bedarfsgerechter zu verteilen.
Wichtige Neuerungen sind:
-Die Förderung im fachärztlichen Bereich wird auf 24 Monate begrenzt, um möglichst viele Anträge berücksichtigen zu können.
-Alle Förderstellen, die nicht auf Grundlage der Bedarfsrechnung vergeben wurden, werden an zwei Stichtagen im Jahr bedarfsunabhängig verteilt
-Alle Anträge die nicht berücksichtigt werden können werden geprüft und auf eine Rankingliste gesetzt.
- Das Antragverfahren wurde vereinfacht.
Quelle: ergo Ausgabe 1 / 2024
https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=4821
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/foerderung-informationsangebot/weiterbildungsfoerderung
Förderrichtlinie gültig ab 01.01.2024:
https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=4740