Neue Förderrichtlinie der KVBW

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können einen Zuschuss beantragen, um Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung anstellen und weiterbilden zu können. Die Förderstellen in der hausärztlichen Versorgung sind nicht begrenzt. In der sonstigen fachärztli­chen Versorgung hingegen können nur ausgewählte Fachgruppen und diese in begrenztem Umfang geför­dert werden. Die Förderstellen für das Jahr 2024 sind bereits weitgehend ausgeschöpft. Die vom Gesetzgeber festgelegte Zahl der fachärztlichen Förder­stellen liegt in Baden-Württemberg jährlich bei 267,03 Stellen. Im Jahr 2023 war die Zahl der Förderanträ­ge für die fachärztlichen Weiter­bildungsstellen erstmals höher als die zur Verfügung stehenden Plät­ze. Und die Zahl der Anträge steigt kontinuierlich weiter. Zum 1. Januar 2024 wurde durch einen Beschluss der Vertreterver­sammlung der KVBW die neue Förderrichtlinie Weiterbildung in Kraft gesetzt. Da­mit einher geht in Baden-Württem­berg ein Systemwechsel hin zu ei­ner bedarfsorientierten Förderung.

Die KVBW hat für die nächsten fünf Jahre je Fachgruppe den regionalen Versorgungsbedarf prognostiziert und die notwendi­ge Anzahl an Weiterbildungsstellen ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden die zur Ver­fügung stehenden Förderstellen für die Fachgruppen unter Berücksich­tigung der landesweiten Obergren­ze umgerechnet. Ziel ist es, mög­lichst viele Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu fördern und die Förderstellen gleichmäßiger sowie bedarfsgerechter zu verteilen.

Wichtige Neuerungen sind:

-Die Förderung im fachärztlichen Bereich wird auf 24 Monate begrenzt, um möglichst viele Anträge berück­sichtigen zu können.

-Alle Förderstellen, die nicht auf Grundlage der Bedarfsrechnung vergeben wurden, werden an zwei Stichtagen im Jahr bedarfsunabhängig verteilt

-Alle Anträge die nicht berücksichtigt werden können werden geprüft und auf eine Ran­kingliste gesetzt.

- Das Antragverfahren wurde vereinfacht.


Quelle: ergo Ausgabe 1 / 2024  

https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=4821

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/foerderung-informationsangebot/weiterbildungsfoerderung

Förderrichtlinie gültig ab 01.01.2024:

https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=4740