Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein.
Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab dem 19.05.2026 für Mitglieder und bestimmte Benutzergruppen verpflichtend.
Informationen zu den Benutzergruppen entnehmen Sie unseren FAQs.
© Adobe Stock / SB CreativeFür werdende Eltern hat der Arbeitskreis „junge Kammer“ ein Merkblatt zum Thema Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit erstellt und insbesondere die organisatorischen Fallsticke, die aus ärztlicher Sicht zu beachten sind, herausgearbeitet und zusammengefasst. Das Merkblatt finden Sie hier.
Darüber hinaus haben seit 1. April 2024 die ersten Schritte der Elterngeldreform begonnen. Aktuell sinken die Einkommensgrenzen, unter welchen der Anspruch auf das Elterngeld entfällt. Dies kann unverhofft dazu führen, dass wenn für ein Paar das gemeinsame Einkommen zu hoch ist, der Anspruch auf Elterngeld generell entfällt.
Dies kann dann gegebenenfalls bei reduziertem Gehalt eines der Partner etwa während der Elternzeit zu finanziellen Schwierigkeiten führen.
Für Geburten ab dem 01.04.2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare diesbezüglich bei 200.000 €; ab dem 01.04.2025 bei 175.000€. Eine u.U. ohnehin geplante Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit könnte, wenn diese vor die Geburt gezogen wird, helfen, plötzlich auftretende finanzielle Engpässe bei ausbleibendem Elterngeld, zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zur Neuregelung bei Elterngeld finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend hier
