Digitale Endgeräte
Personenbezogene Chipkarte für Ärztinnen und Ärzte
Arztausweis und eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte. Neben der klassischen Funktion eines Sichtausweises, attestiert er in der digitalen Welt den Beruf des Arztes. Dem eHBA obliegt die allgemeine Bezeichnung für alle Heilberufsgruppen (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten).

Der Arztausweis von Prof. Dr. med. Erik. Mustermann
Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA)

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden, da diese nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048-Bit verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit im Umlauf befindlichen elektronischen Heilberufsausweise betroffen. Ein Austausch dieser Karten ist noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eHBA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/medisign.

Die eHBA der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen zusätzlich über den Verschlüsselungsalgorithmus ECC (Elliptic Curve Cryptography), der ab 2026 den alten RSA-Algorithmus ablösen wird. Diese Verschlüsselung entspricht nicht nur dem aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleistet auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CE-Zeichen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden. Für Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.

Der anstehende Massentausch stellt einen erheblichen Aufwand dar – sowohl für die Kartenanbieter als auch für die herausgebenden Ärztekammern.

Wichtig: Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand. Es kann keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit aller Angaben gegeben werden, da sich die Faktenlage jederzeit ändern kann.

"Ist mein eHBA betroffen?"

Unser Service für Sie: Wir helfen Ihnen dabei, zu erkennen, ob Handlungsbedarf besteht. Dazu stellen wir Ihnen maximal zwei Fragen, geben kurzgefasste Antworten und stellen Ihnen die nächsten Schritte vor.

eHBA-Tausch: FAQ mit Antworten

Sowohl zum Thema "eHBA-Tausch" als auch zum Thema "Reguläres Ende der eHBA-Gültigkeit" haben wir häufig gestellte Fragen gesammelt und geben Ihnen die dazugehörigen Antworten. 

SMC-B: Kassenärzliche Vereinigung informiert

Auch beim Praxisausweis (SMC-B) kann unter Umständen ein Austausch notwendig sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) informiert auf ihrer Website .

So läuft die Beantragung Schritt für Schritt ab
Beantragungs-Verfahren für Erst- und Folgeantrag
  • ListItem
    Gewünschten Kartenhersteller auswählen
  • ListItem
    Antrag ausfüllen und drucken
  • ListItem
    Durchführung Post-Ident-Verfahren mit ausgefülltem Antrag
  • ListItem
    Postalische Zusendung des Antrags direkt an den Kartenhersteller
  • ListItem
    Postalische Zustellung des eHBA an den Antragsteller
Der Arztausweis von Prof. Dr. med. Erik. Mustermann
eHBA-Kosten und -Anbieter

Von der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden für die Ausgabe des elektronischen Arztausweises keine Gebühren erhoben. Die Kosten für den eHBA sind abhängig vom Anbieter. Aktuell zugelassene Anbieter des eHBA:

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA (auch eArztausweis genannt) ist für die Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), z.B. Notfalldatenmanagement, Voraussetzung.

Der eHBA ermöglicht eine rechtssichere, qualifizierte elektronische Signatur. Denn nur mit dieser können sich Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber der TI rechtsverbindlich ausweisen und so z. B. den Notfalldatensatz, der sich auf der elektronischen Gesundheitskarte befindet, beim Anlegen signieren. Der Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ermöglicht eine barrierefreie und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Teilnehmern der TI. Nachrichten und medizinische Dokumente können über den eHBA signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht werden.

Die Bundeärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der gematik ein kurzes, hilfreiches Erklärvideo zum eHBA erstellt.

Wichtig: Alle weiteren wichtigen Informationen z. B. bei Verlust der eHBA-Karte finden Sie in den FAQ Bundesärztekammer FAQ zum elektronischen Heilberufsausweis - Bundesärztekammer (bundesaerztekammer.de)

Anwendungen des eHBA

Eine vollständige Auflistung finden Sie auf der Seite der Bundesärztekammer unter Punkt 3 "Für welche Anwendungen brauche ich heute oder in naher Zukunft den elektronischen Arztausweis?"

Im Folgenden Schaubild ist ein Auszug der Anwendungen mit dem eHBA dargestellt:

Sie haben allgemeine Fragen zum eHBA?

Beispielsweise:

  • Wer braucht überhaupt einen eHBA?
  • Wird bei Umzug/Kammerwechsel ein neuer eHBA fällig?
  • Wird bei Namensänderung ein neuer eHBA fällig?
  • Sind mehrere eHBA möglich?
  • Was muss ich tun, wenn ich den eHBA verloren habe/er geklaut wurde?
  • Finanzielle Förderung?

Die Bundesärztekammer hat – ebenfalls im Frage-Antwort-Format – diese und weitere nützliche und praktische Informationen über den eHBA zusammengetragen .

Sind Sie schon an der Telematikinfrastruktur angeschlossen?

Der Anschluss ist unter anderem Voraussetzung für die aufgeführten Anwendungen des eHBA.
Falls Ihre Praxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden ist, benötigen Sie folgendes:

  • Konnektor (PTV3-Update = Update E-Health-Konnektor)
  • E-Health Kartenterminal
  • Ggf. mobiles Kartenterminal
  • eHBA
  • Praxisausweis (SMC B Karte)
  • Anpassung Praxisverwaltungssoftware
  • VPN Zugang & Internetanschluss
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Weitere Informationen (u.a. auch zur Finanzierung):

Wichtige Informationen zum Austausch von Konnektoren und SMC-B

Achtung: Auch hinsichtlich der Verschlüsselungsverfahren für Konnektoren in den Arztpraxen gibt es Entwicklungen: Arztpraxen, die Konnektoren ausschließlich mit dem alten RSA-Verschlüsselungsverfahren verwenden, sollten prüfen, ob für sie bereits jetzt ein Wechsel zu einem TI-Gateway sinnvoll ist, da die Nutzung von Einbox-Konnektoren spätestens in fünf Jahren endet. Weitere Informationen zu diesem Thema 

Und auch die Institutionskarten („Praxisausweise“, SMC-B) der Generation 2.0 dürfen ab 1. Januar 2026 aufgrund veralteter Verschlüsselungsalgorithmen nicht mehr eingesetzt werden. Auch hier wird bei vielen Karten rechtzeitig ein Austausch nötig sein. www.kvbawue.de/smc-b und www.kvbawue.de/ehba

Analoger Arztausweis

Der Arztausweis wird seit einigen Jahren im Scheckkartenformat ausgestellt. Er ist fälschungssicher und wird mit einem speziellen Logo versehen. Anders als der Elektronische Heilberufsausweis dient der Arztausweis lediglich dem Nachweis der Kammermitgliedschaft und hat keine elektronische Funktion.

Übrigens: Durch den aufgedruckten Barcode brauchen Sie bei Fortbildungen keine Etiketten mit Ihren Fortbildungsnummern dabei zu haben, sondern Sie lassen einfach Ihren Arztausweis einscannen. Das ist mittlerweile gängige Praxis und wird bei zahlreichen Veranstaltungen angeboten.

Wie kommen Sie an einen neuen Arztausweis?

Beantragen Sie den Arztausweis gleich mit unserem Formular. Dieses können Sie per E-Mail, Fax oder Post an die zuständige Bezirksärztekammer senden. Am besten fügen Sie gleich ein aktuelles Foto als E-Mail-Anhang bzw. dem Brief bei. Innerhalb ungefähr drei Wochen wird Ihnen dann der neue Arztausweis per Einschreiben zugeschickt. Dieser ist fünf Jahre lang ab Ausstellung gültig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksärztekammer.

Sobald Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten eingeloggt haben und ihre Mitgliedschaft freigeschaltet haben, finden Sie an dieser Stelle das Antragsformular Ihrer Bezirksärztekammer.

Sie haben sich eingeloggt und sehen noch immer kein Antragsformular? Bitte schalten Sie Ihre Mitgliedschaft über unser Dashboard frei.