Häufig gestellte Fragen und passende Antworten
FAQ zum Tausch des eHBA

Der eHBA: integraler Bestandteil ärztlicher Berufsausübung

Ob elektronische Patientenakte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder elektronisches Rezept: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist elementarer Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung. Er dient Ärztinnen und Ärzten als „Ausweis für die digitale Arbeitswelt“ und integriert die Telematikinfrastruktur in den Praxis- und Klinikbetrieb. Aktuelle Entwicklungen sorgen nun dafür, dass bei vielen Anwendern - gegebenenfalls schon bis Jahresende - ein Austausch des eHBA erfolgen muss.

Neue Sicherheitsstandards: Was den eHBA-Austausch nötig macht

Grund für den Austausch vieler eHBA sind – vereinfacht gesagt – neue Verschlüsselungstechniken und Sicherheitsstandards. Aber nicht alle eHBA-Anbieter sind betroffen. Diejenigen Ausweise, die noch mit alten kryptografischen Verfahren funktionieren (also sogenannte Ausweise der „alten Generation“), verlieren zum Jahresende 2025 ihre Gültigkeit – unabhängig von der Laufzeit, die auf der Karte aufgedruckt ist („Gültig bis“). – Ohne eHBA kein elektronisches Rezept, keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kein Zugriff auf die elektronische Patientenakte und keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur.

Wird der eHBA nicht rechtzeitig ausgetauscht, kann das massive Auswirkungen auf die Abläufe in Praxis und Klinik haben - bis hin zum völligen Stillstand administrativer Prozesse.

Engpässe bei der eHBA-Beantragung befürchtet

Engpässe bei der Beantragung eines neuen eHBA könnten vor allem dadurch entstehen, da nicht nur die Ärztinnen und Ärzte, die einen Ausweis der alten Generation besitzen, deutlich vor Jahresende tätig werden müssen. Zusätzlich müssen auch diejenigen, deren eHBA bereits aktuellen Sicherheitsstandards entspricht („neue Generation“) und nach fünf Jahren regulär seine Gültigkeit verliert, einen neuen Ausweis beantragen. Und auch andere Gesundheitsberufe müssen mit neuen Karten versorgt werden. Es ist also mit stark erhöhtem „Kundenaufkommen“ bei den Kartenherstellern zu rechnen.

Die Landesärztekammer beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ) ihrer Mitglieder, informiert detailliert über den Sachverhalt und gibt wichtige Hilfestellungen zu folgenden Themen:

Wie erkenne ich, ob ein eHBA-Austausch aus Sicherheitsgründen nötig ist? 

Austausch von eHBA der alten Generation

Austausch von eHBA wegen regulärem Ende der Gültigkeit

1. Wie erkenne ich, ob ein eHBA-Austausch aus Sicherheitsgründen nötig ist?



2. Austausch von eHBA der alten Generation?











3. Austausch von eHBA wegen regulärem Ende der Gültigkeit






Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand. Es kann keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit aller Angaben gegeben werden, da sich die Faktenlage jederzeit ändern kann.

Stand: 31.07.2025