Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten („Praxisausweise“; SMC-B) der Generation 2.0 nach Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nicht mehr eingesetzt werden, da diese einen veralteten Verschlüsselungsalgorithmus verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit in Anwendung befindlichen elektronischen Heilberufsausweise und Praxisausweise/Institutionskarten betroffen. Ein Austausch dieser Karten ist noch im Laufe dieses Jahres erforderlich.
Unser Service für Sie: Wir helfen Ihnen dabei, zu erkennen, ob Handlungsbedarf besteht. – Dazu stellen wir Ihnen maximal zwei Fragen, geben kurzgefasste Antworten und stellen Ihnen die nächsten Schritte vor. (Weitergehende Informationen sind in unserem ausführlichen FAQ zu finden.)