Hygienebeauftragter Arzt
Ende Juli 2012 ist in Baden-Württemberg die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygVO) in Kraft getreten. Die neue Verordnung gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Vorsorge-, Rehabilitations- und Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.
Allerdings sind Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, im Gegensatz zu den anderen genannten Einrichtungen nicht verpflichtet, eine hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragten Arzt zu bestellen.
Für die hygienebeauftragte Ärztin bzw. den hygienebeauftragten Arzt wird keine Facharztqualifikation vorausgesetzt. Es genügt der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung und der Nachweis über die Teilnahme an einer 40-stündigen Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation "Hygienebeauftragter Arzt". Diese Qualifikation wird in Baden-Württemberg auch von den vier Bezirksärztekammern angeboten:
Bezirksärztekammer Nordbaden:
derzeit kein Kurs
Bezirksärztekammer Südbaden:
Onlinekurs
Kursgebühr: 700,– Euro
Weitere Informationen über Veranstaltungsort, Programm etc. erhalten Sie bei den Fortbildungsabteilungen der jeweiligen Bezirksärztekammer:
Bezirksärztekammer Nordbaden: |
Bezirksärztekammer Südbaden: |
Dr. Diana Beck / Miriam Wittum 0721 / 160 24-130 Lena Kusdil-Mollien 0721 / 160 24-132 |
Hendrik Kaul 0761/ 600 - 4737 akademie@baek-sb.de |
letzte Änderung am 30.07.2021