Mitgestalten statt zuschauen!

Sie wollen sich aktiv in der Ärztekammer engagieren? Jetzt bietet sich die Gelegenheit dazu. 

Der schnellste und einfachste Weg zum Fortbildungszertifikat ist das Fortbildungskonto
Mein Fortbildungskonto
Fortbildungsnachweispflicht, Fortbildungskonto
Informationen zur Fortbildungsverpflichtung

Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind nach § 4 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.