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Für Veranstalter | Fortbildungs-Manager
Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung
Neue Struktur - bessere nachhaltige Auffindbarkeit

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Veranstalter von Fortbildungen der Kategorie A - C, G, H und K, die in Baden-Württemberg durchgeführt werden, und Anbieter von Fortbildungen der Kategorie D, I und K, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, können diese durch die Landesärztekammer prüfen lassen, um auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates anerkannt werden zu können.

Hinweise zur Zuständigkeit, Antragstellung sowie der Durchführung von Live-Online-Veranstaltungen / Archiv-Web-Seminaren und Hybridveranstaltungen finden Sie hier. Für jede einzelne Fortbildung ist eine Anerkennung nach Vorgaben der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung zu beantragen.

Bitte beachten Sie die Datenschutzinformation für Fortbildungsveranstalter und wissenschaftliche Leitung.

Ihren Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung erstellen Sie im Fortbildungs-Manager.

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer 

Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg


Für Fortbildungen der Kategorien A - C, G und H ist die Anerkennung mindestens 3 Wochen vor der Durchführung zu beantragen. Für Fortbildungen der Kategorien D, I und K ist die Anerkennung mindestens 8 Wochen vor Veröffentlichung zu beantragen. (Kategorien nach Fortbildungsordnung)

Wird die jeweilige Antragsfrist unterschritten, ist eine Beantragung grundsätzlich nicht mehr möglich. Sofern Sie die Antragsfrist unverschuldet versäumt haben, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (über das Portal) stellen.

Bitte beachten Sie, dass eine bereits durchgeführte Fortbildung nachträglich nicht mehr anerkannt werden kann.


Nach den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung hat der Anbieter/Veranstalter insbesondere folgende Aufgaben:

  • bestellt den wissenschaftlichen Leiter.
  • hat zusammen mit dem Wissenschaftlichen Leiter die Gesamtverantwortung für die Fortbildung. Bei der Auswahl der Wissenschaftlichen Leitung sind die unter Punkt 5 „Qualitätsanforderungen an Fortbildungsmaßnahmen“ der Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung genannten Voraussetzungen zu beachten.
  • hat seine Interessenkonflikte gegenüber der Ärztekammer und gegenüber den Teilnehmern offenzulegen.
  • legt der Ärztekammer alle Unterlagen vor, die notwendig sind, um zu prüfen, ob die Fortbildungsmaßnahme anerkennungsfähig ist.
  • Der wissenschaftliche Leiter hat insbesondere folgende Aufgaben/Eigenschaften:
  • ist Arzt.
  • wird vom Veranstalter/Anbieter bestellt.
  • beachtet bei der Planung, Organisation und Durchführung der Fortbildung auf die Einhaltung der Berufsordnung der LÄK BW, Fortbildungsordnung der LÄK BW und der „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ in der jeweils aktuellen Fassung.
  • ist verantwortlich für die inhaltliche und didaktische Programmgestaltung und die hat Zugang zu allen Unterlagen, die notwendig sind, um zu prüfen, ob die Fortbildungsmaßnahme anerkennungsfähig ist.
  • ist bei Präsenzfortbildungen grundsätzlich anwesend oder hat sich vertreten zu lassen von einem der zuständigen Ärztekammer zu benennenden wissenschaftlichen Leiter.
  • hat seine Interessenkonflikte gegenüber der Ärztekammer und gegenüber den Teilnehmern offenzulegen.

Interessenkonflikte des Veranstalters und der wissenschaftlichen Leitung sind im Antrag anzugeben. Weiterhin verpflichtet sich der für die Veranstaltung Verantwortliche mit Antragstellung, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Interessenkonflikte der wissenschaftlichen Leitung, Referenten, Moderatoren und Autoren unterrichtet werden.

Zur Abfrage von Interessenkonflikten der Referenten stellt die Landesärztekammer ein Formular (English: Form) bereit.


Der Sponsor sowie die Art und die finanzielle Höhe der Leistung müssen bei Antragstellung gegenüber der anerkennenden Ärztekammer und bei Ankündigung und Durchführung der Fortbildungsmaßnahme gegenüber den Teilnehmern offengelegt werden.

Die Offenlegung des Sponsorings gegenüber den Teilnehmern erfolgt getrennt von Inhalten der fachlichen Fortbildung:

  • bei Präsenzfortbildungen am Ende bzw. auf den letzten Seiten des Veranstaltungsprogramms,
  • bei Fortbildungen in Printmedien am Ende des Beitrag,
  • bei digitalen Fortbildungen erkennbar an geeigneter Stelle außerhalb des Lernprozesses.

Die Stornierung eines Antrags auf Anerkennung einer Fortbildung ist direkt im Fobi-Manager möglich oder per Mail an zertfobi@laek-bw.de


Gemäß Nr. 9 der Gebührenordnung werden Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen erhoben.

Ausgenommen von der Gebührenerhebung sind:

  • Fortbildungen der Landesärztekammer einschließlich ihrer Untergliederungen (Bezirksärztekammern und Ärzteschaften) und deren Einrichtungen (Akademien für ärztliche Fortbildung)
  • Fortbildungen, bei denen keine Teilnehmergebühr erhoben wird
  • Fortbildungen, bei denen eine Teilnehmergebühr bis zu 50 Euro erhoben wird
  • Besondere Regelungen gelten für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Der Gebührenbescheid geht dem Antragsteller nach Eingang seines Antrages bei der Landesärztekammer per E-Mail zu.

Wichtig: Die Gebühr ist nach Antragstellung und Erhalt der Eingangsbestätigung, unabhängig vom Fortbildungsbeginn, mit Gebührenbescheid sofort fällig. Bei Anerkennung erhalten Sie als Antragsteller, nachdem die Gebühr bezahlt wurde, die entsprechenden Teilnehmerbescheinigungen.


Seit dem 01.01.2014 sind gem. Fortbildungsordnung §7 Abs. 2, die einheitlichen Fortbildungsnummern (EFN) der Teilnehmer vom Veranstalter bzw. Anbieter grundsätzlich über den elektronischen Informationsverteiler (EIV) zu melden.

Als Veranstalter melden Sie die Fortbildungspunkte Ihrer Teilnehmer an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Dieser schreibt die Punkte dem jeweiligen Arzt auf seinem Fortbildungskonto gut.

Für die Meldung der Fortbildungspunkte benötigen Sie die 19-stellige Nummer der Fortbildung (VNR), die dazugehörige 8-stellige Transaktionsnummer (TAN) (=Passwort) sowie die Einheitlichen Fortbildungsnummern (EFN).

Die elektronische Meldung der Fortbildungspunkte auf das Fortbildungskonto erfolgt über den browserbasierten EIV-Client der Bundesärztekammer unter https://punktemeldung.eiv-fobi.de/

Weitere Informationen zur elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten finden Sie auf der Homepage www.eiv-fobi.de.

Weitere Einzelheiten zum Ablauf der EIV-Meldung finden Sie hier.

Hinweis: Die Meldung an den EIV entbindet nicht von der Führung einer Teilnehmerliste sowie der Aushändigung der Teilnahmebescheinigung.


Alle anerkannten Fortbildungen werden im bundesweiten Fortbildungskalender veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben bei Antragstellung ohne Korrekturen übernommen werden. d.h. die Eingaben Titel der Veranstaltung, Fachgebiet, Kursleiter etc. müssen korrekt sein, da auch Teilnahmebescheinigungen / Veröffentlichung im Bundesweiten Fortbildungskalender aus diesen Angaben generiert werden.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, für die Angaben haftet der Veranstalter.


Veranstalter: Anmeldung, Änderungen und Absagen

Landesärztekammer Baden-Württemberg
Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart
Tel. 0711-76989-30
Fax 0711-76989-82
zertfobi@laek-bw.de


Das Dokument zum Downloaden finden Sie hier.