Digitale Endgeräte
Personenbezogene Chipkarte für Ärztinnen und Ärzte
Arztausweis und eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte. Neben der klassischen Funktion eines Sichtausweises, attestiert er in der digitalen Welt den Beruf des Arztes. Dem eHBA obliegt die allgemeine Bezeichnung für alle Heilberufsgruppen (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten).

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA (auch eArztausweis genannt) ist für die Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), z.B. Notfalldatenmanagement, Voraussetzung.

Der eHBA ermöglicht eine rechtssichere, qualifizierte elektronische Signatur. Denn nur mit dieser können sich Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber der TI rechtsverbindlich ausweisen und so z. B. den Notfalldatensatz, der sich auf der elektronischen Gesundheitskarte befindet, beim Anlegen signieren. Der Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ermöglicht eine barrierefreie und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Teilnehmern der TI. Nachrichten und medizinische Dokumente können über den eHBA signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht werden.

Die Bundeärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der gematik ein kurzes, hilfreiches Erklärvideo zum eHBA erstellt.

Anwendungen des eHBA

Eine vollständige Auflistung finden Sie auf der Seite der Bundesärztekammer unter Punkt 3 "Für welche Anwendungen brauche ich heute oder in naher Zukunft den elektronischen Arztausweis?"

Im Folgenden Schaubild ist ein Auszug der Anwendungen mit dem eHBA dargestellt:

So läuft die Beantragung Schritt für Schritt ab
Beantragungs-Verfahren
  • ListItem
    Gewünschten Kartenhersteller auswählen
  • ListItem
    Antrag ausfüllen und drucken
  • ListItem
    Durchführung Post-Ident-Verfahren mit ausgefülltem Antrag
  • ListItem
    Postalische Zusendung des Antrags direkt an den Kartenhersteller
  • ListItem
    Postalische Zustellung des eHBA an den Antragsteller
Arztausweis
eHBA-Kosten und -Anbieter

Von der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden für die Ausgabe des elektronischen Arztausweises keine Gebühren erhoben. Die Kosten für den eHBA sind abhängig vom Anbieter. Aktuell zugelassene Anbieter des eHBA:

Sind Sie schon an der Telematikinfrastruktur angeschlossen?

Der Anschluss ist unter anderem Voraussetzung für die aufgeführten Anwendungen des eHBA.
Falls Ihre Praxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden ist, benötigen Sie folgendes:

  • Konnektor (PTV3-Update = Update E-Health-Konnektor)
  • E-Health Kartenterminal
  • Ggf. mobiles Kartenterminal
  • eHBA
  • Praxisausweis (SMC B Karte)
  • Anpassung Praxisverwaltungssoftware
  • VPN Zugang & Internetanschluss
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Weitere Informationen (u.a. auch zur Finanzierung):

Weitere Informationen zum eHBA
Analoger Arztausweis

Der Arztausweis wird seit einigen Jahren im Scheckkartenformat ausgestellt. Er ist fälschungssicher und wird mit einem speziellen Logo versehen. Anders als der Elektronische Heilberufsausweis dient der Arztausweis lediglich dem Nachweis der Kammermitgliedschaft und hat keine elektronische Funktion.

Übrigens: Durch den aufgedruckten Barcode brauchen Sie bei Fortbildungen keine Etiketten mit Ihren Fortbildungsnummern dabei zu haben, sondern Sie lassen einfach Ihren Arztausweis einscannen. Das ist mittlerweile gängige Praxis und wird bei zahlreichen Veranstaltungen angeboten.

Wie kommen Sie an einen neuen Arztausweis?

Beantragen Sie den Arztausweis gleich mit unserem Formular. Dieses können Sie per E-Mail, Fax oder Post an die zuständige Bezirksärztekammer senden. Am besten fügen Sie gleich ein aktuelles Foto als E-Mail-Anhang bzw. dem Brief bei. Innerhalb ungefähr drei Wochen wird Ihnen dann der neue Arztausweis per Einschreiben zugeschickt. Dieser ist fünf Jahre lang ab Ausstellung gültig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksärztekammer.

Sobald Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten eingeloggt haben und ihre Mitgliedschaft freigeschaltet haben, finden Sie an dieser Stelle das Antragsformular Ihrer Bezirksärztekammer.

Sie haben sich eingeloggt und sehen noch immer kein Antragsformular? Bitte schalten Sie Ihre Mitgliedschaft über unser Dashboard frei.