Kammerwahl 2026
Vorläufige Termine der Kammerwahl 2026

Hinweis: Der Landeswahlausschuss legt die finalen Termine fest

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    Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten (§ 10 WahlO): 01.04.2026

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    Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis (§ 12 WahlO): 31.05.2026

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    Auslegung der Listen in den Bezirksärztekammern (§ 12 WahlO): Ab 01.06.2026 (mindestens eine, meist jedoch 2 Wochen)

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    Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 WahlO): 01.10.2026, 24.00 Uhr

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    Versenden der Stimmzettel (§ 18 WahlO): Bis spätestens 12.11.2026

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    Eingang der Stimmbriefe beim Bezirkswahlleiter (§ 3 WahlO): Bis spätestens 27.11.2026, 24.00 Uhr

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    Auswertung der Wahlunterlagen und Auszählung; Feststellung der Wahlergebnisse: Dezember 2026

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    Bekanntgabe der Wahlergebnisse: im Ärzteblatt BW, voraussichtlich im Dezember-Heft 2026

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    Schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge zur LandesVV und DÄT (§ 28 WahlO): Bis spätestens 29.01.2027, 18.00 Uhr

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    Konstituierende Bezirksvertreterversammlungen mit Wahl zur LandesVV und zum Deutschen Ärztetag: Termine folgen

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    Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer

Einverständniserklärung und Datenschutzinformation für Wahlbewerber zur Kammerwahl 2026
Logo der Ärztekammerwahl 2026
FAQ zur Kammerwahl 2026

"Wie sieht der Stimmzettel aus...?"
"Wie kann ich mich für die Kammerwahl als Bewerber aufstellen...?"
"Wann liegt das Wahlergebnis vor...?"
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir ausführlich in unserem FAQ.
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