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Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die 18. Wahlperiode
Der Landeswahlausschuss hat im Umlaufverfahren die Zahl der von den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wie folgt ermittelt:
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg: 28
Bezirksärztekammer Nordbaden: 26
Bezirksärztekammer Südbaden: 21
Bezirksärztekammer Südwürttemberg: 17
Die Bewerber, auf die kein Sitz entfällt, sind in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlags (§§ 26 Abs. 1 Wahlordnung).
Ltd. OStAin Dr. iur. Beate Weik
Landeswahlleiterin
Termine der Kammerwahl 2022
- Stichtag für die Aufnahme der Wahlberechtigten in die Wählerlisten (§ 12 Abs. 1 Wahlordnung): Dienstag, 31. Mai 2022
- Auflegung der Wählerlisten (§ 12 Abs.2 Wahlordnung): Mittwoch, 1. Juni 2022 bis Dienstag, 14. Juni 2022
- Einreichung der Wahlvorschläge bei den Bezirkswahlleitern (§ 3 Abs. 1 Wahlordnung, § 15 Abs. 1 Wahlordnung, § 16 Abs. 1 Wahlordnung): bis Freitag, 7. Oktober 2022, 24 Uhr
- Versand der Wahlunterlagen spätestens am Freitag, 11. November 2022
- Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts ist Freitag, 2. Dezember 2022, 24 Uhr
- Konstituierende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammern am Samstag, 11. Februar 2023
- Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer am Samstag, 4. März 2023

