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Verlängerung der Nr. 245 GOÄ analog bis zum 31.03.2021
Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar.
letzte Änderung am 21.12.2020