Mitgestalten statt zuschauen!

Wer sich für die kommenden Kammerwahlen als Wahlbewerber aufstellen lässt und ein Amt übernimmt, lernt die Gremienarbeit der ärztlichen Selbstverwaltung kennen, stärkt Netzwerke und ist aktiv an der Weiterentwicklung des ärztlichen Stands beteiligt.

21. Juli 2026

|
Änderung der Meldeordnung

Verpflichtende Angabe der E-Mail-Adresse für alle Kammermitglieder

© AdobeStock / kucherav

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat im November 2025 eine Änderung der Meldeordnung beschlossen. Die entsprechende Änderungssatzung wurde auf Seite 94 des Ärzteblatts Baden-Württemberg (ÄBW, Ausgabe 02/2026) bekanntgemacht.

Seither ist für alle Kammermitglieder die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend und damit fester Bestandteil der Meldedaten.

Ziel dieser Änderung ist es, die Kommunikation zwischen der Kammer und ihren Mitgliedern zu verbessern und zu beschleunigen.

Was bedeutet das nun für Ärztinnen und Ärzte?

Ärztinnen und Ärzte können Ihre E-Mail-Adresse unkompliziert per Mail an die Meldeabteilung ihrer zuständigen Bezirksärztekammer übermitteln oder Ihre E-Mail-Adresse in ihrem persönlichen Dashboard eintragen.

Mailkontakt zu den Bezirksärztekammern: