Die Bezirksärztekammer Nordbaden hat ein Video erstellt, in dem der Ausbildungsberuf vorgestellt wird. Schau mal rein.
Hier findest du die Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Ausbildung. Sie können dir bei allen Themen helfen. In manchen Fällen werden sie auch die sog. Ausbildungsberater hinzuziehen. Wer sie sind und was sie tun erfährst du hier.
Natürlich kannst du dich auch auf unserer Website informieren - du findest unten noch sehr viel mehr Themen.
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Bezirksärztekammer Nordbaden
Zimmerstr. 4
76137 Karlsruhe
Bezirksärztekammer Südbaden
Sundgauallee 27
79114 Freiburg
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenhaustr. 11
72770 Reutlingen
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Gleichermaßen sind Ausbildungspraxen verpflichtet, die Ausbildungsnachweise zu überprüfen.
Du suchst nach Informationen für Deinen Ausbildungsnachweis? Wir haben für dich die wichtigsten Hilfen zusammengestellt. Das Deckblatt sowie das Infoblatt unten kannst Du für Deinen Ausbildungsnachweis als Beispiel verwenden.
Alle weiteren Fragen und Antworten kannst Du in unseren FAQ nachlesen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren kann sowie hierüber ein Fachgespräch führen kann.
Das folgende Muster dient der Prüfungsvorbereitung und stellt ein denkbares Prüfungsszenario nach.
Wer sich für eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten interessiert, hat sich bestimmt schon einmal diese Frage gestellt.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten. Sie ist untergliedert in vier Bezirksärztekammern:
- die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit Sitz in Stuttgart
- die Bezirksärztekammer Nordbaden mit Sitz in Karlsruhe
- die Bezirksärztekammer Südbaden mit Sitz in Freiburg
- die Bezirksärztekammer Südwürttemberg mit Sitz in Reutlingen
Die Bereiche der Bezirksärztekammern umfassen die entsprechenden Bereiche der Regierungsbezirke des Landes Baden-Württemberg. Welche der Bezirksärztekammern jeweils zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes.
Zu den Aufgaben der Bezirksärztekammern gehören:
- Prüfung der Berufsausbildungsverträge und Registrierung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Ansprechpartner für Fragen rund um die Ausbildung, z.B. für Verkürzungsmöglichkeiten, vorzeitige Zulassung zur Prüfung etc.
- Planung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte
- Überwachung der Einhaltung der für die Ausbildung maßgeblichen Rechtsvorschriften (z. B. Ausbildungsverordnung, Prüfungsordnung)
- Benennen von Ausbildungsberatern, die bei Konflikten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden vermitteln können.
Die Bezirksärztekammern sind aber nicht nur für die Ausbildung zuständig. Mit einem breit gefächerten Fortbildungsangebot unterstützen sie auch bei der beruflichen Fortbildung und Entwicklung.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt die AzubiCard an alle Auszubildenden zum/r Medizinischen Fachangestellten aus.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt die AzubiCard an alle Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten aus.
Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September 2021 ist in Baden-Württemberg das Projekt AzubiCard Baden-Württemberg gestartet. Die AzubiCard ist Teil einer breit angelegten Ausbildungsoffensive, die vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt wird. Die AzubiCard erscheint im landeseinheitlichen Design und weist die Karteninhaber als Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus.
Wenige Wochen nach Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis der Bezirksärztekammmer (voraussichtlich Anfang November) erhalten alle neuen Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten die kostenfreie AzubiCard Baden-Württemberg automatisch auf dem Postweg zugeschickt. Grundsätzlich ist die AzubiCard für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses gültig.
Im Zuge der Einführung der AzubiCard in diesem Jahr erhalten auch die Auszubildenden, die sich bereits im 2. und 3. Ausbildungsjahr befinden und deren Ausbildungsvertrag im Berufsausbildungsverzeichnis in einer der vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg eingetragen ist, eine AzubiCard. Die Karte muss nicht beantragt werden, der Versand erfolgt automatisch.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (kurz SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern und zuständigen Stellen. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 8.100 Euro in maximal drei Jahren für anspruchsvolle Weiterbildungen - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme - erhalten.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist als zuständige Stelle für die Vergabe der Stipendien an Medizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis in ihrem Kammerbereich eingetragen war, verantwortlich. In diesem Zusammenhang ist sie für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung aller Interessenten, Bewerber und Stipendiaten zuständig.
Weiterhin stellt die Landesärztekammer sicher, dass möglichst alle potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten über die Möglichkeit des Stipendiums informiert werden. Dies sind alle Absolventen der Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten, die einen Ausbildungsabschluss mit der Note 1,9 oder besser oder 87 Punkte nachweisen können oder die bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene erfolgreich teilgenommen haben (Plätze 1-3).
Bewerben kann sich jeder Interessent, welcher die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt: Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Da regelmäßig mehr Bewerbungen vorliegen, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, führt die Landesärztekammer ein internes Auswahlverfahren durch. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.