Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA G2)
Der Begriff "elektronischer Heilberufsausweis" (eHBA) ist der Oberbegriff für die unterschiedlichen elektronischen Ausweise für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker.
Der eHBA der 2. Generation (eHBA G2) bzw. elektronische Arztausweis (eArztausweis) wird im Gesundheitswesen zunehmend eine Rolle spielen. Er attestiert in der digitalen Welt seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf "Arzt" und bestätigt seine Identität. Ärztinnen und Ärzte benötigen den eHBA G2, um eine qualifizierte elektronische Unterschrift (QES) erstellen zu können. Diese elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Mit ihr können die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z.B. elektronische Arztbriefe, Abrechnungsunterlagen, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Rezepte (E-Rezept) oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) rechtssicher und medienbruchfrei elektronisch unterschrieben werden. Mit der Zusatzfunktion einer Stapelsignatur können auch mehrere Signaturen gleichzeitig ausgelöst werden, sinnvoll beispielsweise für die Abwicklung von E-Rezepten.
Detaillierte Informationen zum eHBA G2 und dessen Beantragung finden Sie hier.
letzte Änderung am 10.12.2020