Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beschloss in ihrer Sitzung am 23.11.2024 erneut einige Detailänderungen der Weiterbildungsordnung. Nach Genehmigung durch das Sozialministerium werden diese voraussichtlich im Frühjahr 2025 im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekanntgemacht und treten anschließend in Kraft.
Neben kleineren inhaltlichen Änderungen in den Allgemeinen Inhalten, der Facharztbezeichnung Allgemeinchirurgie, dem Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, dem Gebiet Physikalischen und Rehabilitativen Medizin und dem Schwerpunkt Forensische Psychiatrie werden zum Erwerb der Facharztbezeichnung Augenheilkunde wieder Zeiten (12 Monate) in der stationären Patientenversorgung nachzuweisen sein.
Ferner können nach Inkrafttreten der Änderungen in der Facharztweiterbildung Augenheilkunde, der Facharztweiterbildung Allgemeinchirurgie, den Facharztweiterbildungen des Gebietes Innere Medizin und der Facharztweiterbildung Neurologie zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monaten Weiterbildung in anderen Gebieten angerechnet werden.
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