Fachkunde im Strahlenschutz
in der Röntgendiagnostik

Eine weitere Neuerung der Weiterbildungsordnung 2020 ist, dass in einigen Gebieten der Strahlenschutz als Handlungskompetenz den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz während der Facharztweiterbildung vorsieht.


Eine Zulassung zur Facharztprüfung ist in folgenden Fächern erst nach Erwerb der vorgesehenen Fachkunden möglich: Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie, Kinder- und Jugend-Kardiologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Radiologie und Urologie. Eine Übersicht der Gebiete und der zugehörigen Fachkunden finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg (hier).

Eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema ist von großer Bedeutung, da mitunter lange Sachkundezeiten für den Erwerb der Fachkunde erforderlich sind und Sachkundezeiten erst nach absolviertem Kenntniskurs bzw. Grundkurs anrechenbar sind. So sind beispielsweise für den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie die Fachkunden Notfalldiagnostik und die Skelettdiagnostik obligatorisch. Nach aktuell noch gültiger Fachkunderichtlinie sind hierfür 24 Monate Sachkundezeiten erforderlich. Ein später Besuch der Strahlenschutzkurse kann somit zu deutlichen Verzögerung bei der Prüfungszulassung führen.

Weitere Informationen zur Fachkunde im Strahlenschutz finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg (hier). Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren Fragen telefonisch (Telefonverzeichnis).