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Hilfestellung bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes
Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen. Das baden-württembergische Kultusministerium gibt den Schulen mit einer Handreichung Hilfestellung bei der Umsetzung des Gesetzes.
Hier finden Sie die Informationen des Kultusministeriums: Hilfestellung bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes
letzte Änderung am 21.02.2020