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Der Mindestlohn in der Arztpraxis: Was ist seit Januar zu beachten?
Auch Praxischefs müssen seit Jahresbeginn die Regelungen zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde einhalten - auch für Minijobber. Die neue Regelung bringt auch umfassende Dokumentationspflichten mit sich. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen.
Nachstehend finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:
- In einem Fachbeitrag im Rheinischen Ärzteblatt erläutert ein Rechtsanwalt die näheren Zusammenhänge und möglichen Folgen für Praxisinhaber. Zum Beitrag.
- In einem Video erläutert die Kassenärztliche Bundesvereinigung, worauf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beim Thema Mindestlohn - beispielsweise für Reinigungskräfte und Praktikanten - achten müssen. Zum Beitrag.
letzte Änderung am 27.02.2015