31. Juli 2025

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Frühzeitige Reaktion sichert berufliche Handlungsfähigkeit

Austausch von eHBA und Praxisausweis

Der Arztausweis von Prof. Dr. med. Erik. Mustermann

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten („Praxisausweise“; SMC-B) der Generation 2.0 nach Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nicht mehr eingesetzt werden, da diese einen veralteten Verschlüsselungsalgorithmus verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit in Anwendung befindlichen elektronischen Heilberufsausweise und Praxisausweise/Institutionskarten betroffen. Ein Austausch dieser Karten ist noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei einerseits um  Praxisausweise der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei, DGN/medisign und T-Systems und andererseits um eHBA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/medisign. 

Nur die Karten der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen über einen zusätzlichen Verschlüsselungsalgorithmus, der nicht nur dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sondern auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur gewährleistet. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CE-Zeichen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden: Für Karten der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.

Die Karten-Anbieter werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Praxen in mehreren Informationswellen gezielt anschreiben und über das notwendige Vorgehen informieren. Die Verfahren zum Kartentausch unterscheiden sich im Detail zwischen den Anbietern.

Sofern der eHBA beziehungsweise die SMC-B rechtzeitig getauscht wird, hat die Umstellung keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb von TI-Anwendungen. Frühzeitige Reaktion sichert somit die berufliche Handlungsfähigkeit und entlastet zugleich die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung im Hinblick auf die Freigabeprozesse.

Auf den Websites der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de/ehba) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (www.kvbawue.de/smc-b sowie www.kvbawue.de/ehba) sind weiterführende Informationen zum Kartentausch zu finden.

Austausch von weiteren zertifikatsgebundenen Komponenten: Neben dem Austausch von eHBA und SMC-B können auch Konnektoren und SMC-KT von einem Austausch oder Update vor Jahresende betroffen sein. Dies sollte frühzeitig mit dem IT-Dienstleister oder PVS-Anbieter geklärt werden, um Ausfälle zu vermeiden. Hierzu hat die gematik eine eigene Themenseite veröffentlicht.

"Bin ich vom eHBA-Tausch betroffen?"

Unser Serviceangebot: Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hilft ihren Mitgliedern dabei, zu erkennen, ob individueller Handlungsbedarf besteht: Mit wenigen Mausklicks lässt sich das auf der Kammer-Website allgemein überprüfen; kurzgefasste Informationen zeigen fallweise notwendige Schritte auf.

Welche Karten müssen getauscht werden?

Grundsätzlich sind vom Austausch die eHBA- und SMC-B-Karten der Anbieter D-Trust,  Medisign und T-Systems betroffen. Auf deren Rückseite ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: Entweder „G2“ oder keine Generationskennung), sind vom Tausch betroffen.

Betroffen können auch Karten von SHC sein, selbst wenn sie die Kennzeichnung 2.1 tragen; einige dieser Karten müssen ebenfalls ausgetauscht werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema und passende Antworten finden Sie in unserem FAQ: