Arzt gibt Patient die Hand
Einrichtung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Unsere PID-Ethikkommission hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten.

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers (in vitro) erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter der Frau bezeichnet.

Wichtige Informationen rund um Ihren Antrag an die PID-Ethikkommission

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    Antragstellung

    Der Antrag auf Durchführung einer PID besteht aus einem Antragsformular mit Ihren persönlichen Angaben und gegebenenfalls den persönlichen Angaben Ihres Partners, wenn diese für Ihren Antrag von Bedeutung sind. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, die Einsendung per E-Mail genügt nicht.

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    Gebühren

    Für die Entscheidung über den Antrag durch die Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird eine Gebühr fällig, die gemäß der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zwischen 1.500 und 4.000 Euro liegt. Hierüber erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Aufwand für die Prüfung eines Antrags im konkreten Einzelfall.

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    Sitzungstermine

    Die Antragsunterlagen sollten spätestens drei Wochen vor einem Sitzungstermin vollständig in der Geschäftsstelle der PID-Ethikkommission in Stuttgart vorliegen. Nur dann kann eine Beratung in der nächsten Sitzung gewährleistet werden.

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    Sitzungstermine 2025

    Januar 2025; Abgabefrist: 8. Januar 2025
    April 2025; Abgabefrist: 19. März 2025
    Juni 2025; Abgabefrist: 11. Juni 2025

Genehmigte PID-Zentren