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Bearbeitungsgebühr
Auszug aus der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
§ 5a
Vorschuss
Für das Verfahren der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik kann bei Eingang des Antrags ein angemessener Vorschuss erhoben werden.
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Anlage zu § 1
Gebührenverzeichnis
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7. Gebühren für übertragene staatliche Aufgaben
7.6 Prüfung eines Antrags auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik nach § 5 Abs. 1 PIDV | 1.500 € – 4.000 € |
letzte Änderung am 27.08.2015