Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung
- Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung
- Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Kommission
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.
Die Ethik-Kommission nimmt am koordinierten Bearbeitungsverfahren teil.
Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung
Für die Erteilung einer berufsrechtlichen Beratung für ein Forschungsvorhaben, das weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegt, jedoch biomedizinische Forschung am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten darstellt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Anschreiben 1-fach
- Antragsformular der Ethik-Kommission 1-fach
- Prüfplan 1-fach
Vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen gibt es Checklisten für die Erstellung von Studienprotokollen zu interventionellen Studien, zu prospektiven Datenerhebungen sowie zu retrospektiven Datenerhebungen. - Probanden-bzw. Patienteninformation und Einwilligungserklärung, 1-fach
Muster zum Aufbau einer Probanden-bzw. Patienteninformation und Einwilligungserklärung inkl. Datenschutzerklärung - Ggf. weitere Texte/Unterlagen für Studienteilnehmer (z.B. Fragebogen, Patiententagebuch, Rekrutierungsanzeige), 1-fach
- Liste der teilnehmenden Ärzte in Baden-Württemberg (samt Name, Dienstanschrift, ggf. Facharztangabe), 1-fach
Bitte beachten Sie: Die berufsrechtliche Beratung gilt nur für Ärzte in unserem Zuständigkeitsbereich. - Lebenslauf (datiert, unterschrieben) des ärztlichen Leiters der Prüfung 1-fach (sofern er der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission nicht bereits vorliegt)
- Kostenübernahmeerklärung (250 - 1500 Euro) 1-fach
- CD-ROM (kein USB-Stick) mit allen bei uns eingereichten Unterlagen samt Unterschriften als PDF-Versionen
Anträge müssen zur Bearbeitung spätestens zwei Wochen vor einer Sitzung eingegangen sein. Die nächsten Sitzungstermine entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste.
Bitte reichen Sie die Unterlagen möglichst abgeheftet per Plastik-Heftstreifen (nicht per Ordner oder Schnellhefter) ein. Zur Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten empfehlen wir beidseitigen Seitenausdruck.
Das Ergebnis der berufsrechtlichen Beratung wird Ihnen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung zugesandt.
Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Kommission
Für die Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Ethik-Kommission für ein Forschungsvorhaben, das weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegt, jedoch biomedizinische Forschung am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten darstellt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Anschreiben 1-fach
- Antragsformular der Ethik-Kommission 1-fach
- Prüfplan, 1-fach
Vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen gibt es Checklisten für die Erstellung von Studienprotokollen zu interventionellen Studien, zu prospektiven Datenerhebungen sowie zu retrospektiven Datenerhebungen. - Probanden-bzw. Patienteninformation und Einwilligungserklärung, 1-fach
Muster zum Aufbau einer Probanden-bzw. Patienteninformation und Einwilligungserklärung inkl. Datenschutzerklärung - Ggf. weitere Texte/Unterlagen für Studienteilnehmer (z.B. Fragebogen, Patiententagebuch, Rekrutierungsanzeige), 1-fach
- Liste der teilnehmenden Ärzte in Baden-Württemberg (samt Name, Dienstanschrift, ggf. Facharztangabe), 1-fach
- Bestätigung, dass die eingereichten Unterlagen mit den Dokumenten übereinstimmen, auf die sich die berufsrechtliche Beratung der ersten Ethik-Kommission bezieht
- Kostenübernahmeerklärung (250-1500 Euro) 1-fach
- CD-ROM (kein USB-Stick) mit allen bei uns eingereichten Unterlagen samt Unterschriften als PDF-Versionen
Anträge müssen zur Bearbeitung spätestens zwei Wochen vor einer Sitzung eingegangen sein. Die nächsten Sitzungstermine
entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste.
Bitte reichen Sie die Unterlagen möglichst abgeheftet per Plastik-Heftstreifen (nicht per Ordner oder Schnellhefter) ein. Zur Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten empfehlen wir beidseitigen Seitenausdruck.
Das Ergebnis der berufsrechtlichen Beratung wird Ihnen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung zugesandt.
letzte Änderung am 04.01.2021