Arztausweis
Aktuelle & zukünftige Funtionen des eArztausweises (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte. Neben der klassischen Funktion eines Sichtausweises, attestiert er in der digitalen Welt den Beruf des Arztes. Dem eHBA obliegt die allgemeine Bezeichnung für alle Heilberufsgruppen (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten). Um nach Zielgruppen zu definieren, wird folgerichtig von einem eArztausweis bzw. eZahnarztausweis und ePsychotherapeutenausweis gesprochen.
Die Bundeärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der gematik ein kurzes, hilfreiches Erklärvideo zum eArztausweis erstellt, dass hier abgerufen werden kann.
Weitere Informationen zur Thematik und Beantragung des eHBA sind nachfolgend zusammengefasst.
eHBA G2 - Keine Pflicht, aber Voraussetzung
Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet einen eArztausweis der 2. Generation (G2) zu beantragen oder zu besitzen, jedoch ist er die Voraussetzung für die Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z.B. das Notfalldatenmanagement (NFDM). Der eHBA G2 ermöglicht eine rechtssichere, qualifizierte elektronische Signatur (QES). Denn nur mit dieser können sich Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber der TI rechtsverbindlich ausweisen und so z. B. den Notfalldatensatz, der sich auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet, beim Anlegen signieren. Der Kommunikationsdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ermöglicht eine barrierefreie und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Teilnehmern der TI. Nachrichten und medizinische Dokumente können über den eHBA G2 signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht werden.
Weitere Funktionen und Fristen des eHBA G2 werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
Weitere Informationen zu den einzelnen Anwendungen und Funktionen erhalten Sie hier.
eHBA (G2) in Baden-Württemberg
Der eHBA G2 kann über das Portal der LÄK BW bestellt werden.
Wie gehen Sie vor?
a) Sie haben noch keinen Benutzer-Account im Portal der LÄK BW? Dann beachten Sie bitte folgende Schritte:
b) Sie haben bereits einen Benutzer-Account im Portal der LÄK BW? Dann gehen Sie wie folgt vor:
Beantragungs-Verfahren
Sie können im Portal unter dem Menüpunkt „Beantragung elektronischer Heilberufsausweis“ den eHBA G2 beantragen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
Kosten und Anbieter
Von der Landesärztekammer werden für die Ausgabe des elektronischen Arztausweises keine Gebühren erhoben.
Die Kosten für den eHBA sind abhängig vom Anbieter. Aktuell zugelassene Kartenhersteller des eHBA G2:
Anbieter |
Beantragung |
Kosten |
Bundesdruckerei bzw. D-Trust | hier beantragen | Preise Bundesdruckerei bzw. D-Trust |
medisign1 | hier beantragen | Preise medisign |
SHC Stolle & Heinz Consultants | hier beantragen | Preise SHC Stolle & Heinz Consultants |
T-Systems | hier beantragen | Preise T-Systems |
Hinweise für medisign Bestandskunden:
Sie sind bereits im Besitz einer G0-Karte von medisign und möchten diese gegen eine G2-Karte eintauschen?
Wenn Sie den eHBA G2-Ausweis über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg bei medisign GmbH bestellen, finden Sie in den Antragsunterlagen, die Sie am Ende des Beantragungsprozesses ausdrucken, das Formular „Wechsel des Heilberufsausweises für Bestandskunden“. Bitte füllen Sie dieses Formular unbedingt aus und schicken dieses mit Ihren übrigen Antragsformularen an den Kartenhersteller medisign GmbH.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage medisign GmbH.
Sind Sie schon an die Telematikinfrastruktur angeschlossen?
Der Anschluss ist u.a. Voraussetzung für die aufgeführten Anwendungen des eHBA G2.
Falls Ihre Praxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden ist, benötigen Sie folgendes:
- Konnektor (PTV3-Update = Update E-Health-Konnektor)
- E-Health Kartenterminal
- Ggf. mobiles Kartenterminal
- eHBA G2
- Praxisausweis (SMC B Karte)
- Anpassung Praxisverwaltungssoftware
- VPN Zugang & Internetanschluss
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Weitere Informationen
Praxen:
Weitere Informationen (u.a. auch zur Finanzierung) hierzu finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung.
Krankenhäuser:
Weitere Informationen (u.a. auch zur Finanzierung) hierzu finden Sie auf der Seite der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Hintergrund zum elektronischen Arztausweis
FAQ der Bundesärztekammer rund um den elektronischen Arztausweis
letzte Änderung am 23.11.2020