Digitale Endgeräte
Personenbezogene Chipkarte für Ärztinnen und Ärzte
Arztausweis und eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte. Neben der klassischen Funktion eines Sichtausweises, attestiert er in der digitalen Welt den Beruf des Arztes. Dem eHBA obliegt die allgemeine Bezeichnung für alle Heilberufsgruppen (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten).

Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA)

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden, da diese nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048-Bit verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit im Umlauf befindlichen elektronischen Heilberufsausweise betroffen. Ein Austausch dieser Karten ist noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eHBA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/medisign.

Die eHBA der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen zusätzlich über den Verschlüsselungsalgorithmus ECC (Elliptic Curve Cryptography), der ab 2026 den alten RSA-Algorithmus ablösen wird. Diese Verschlüsselung entspricht nicht nur dem aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleistet auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CE-Zeichen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden. Für Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.

Der anstehende Massentausch stellt einen erheblichen Aufwand dar – sowohl für die Kartenanbieter als auch für die herausgebenden Ärztekammern.

Frühzeitiges Handeln verhindert Nutzungsausfälle

Die Anbieter werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in mehreren Informationswellen gezielt anschreiben und über das notwendige Vorgehen informieren. Die Verfahren zum Kartentausch unterscheiden sich im Detail zwischen den Anbietern. Die Anbieter informieren darüber hinaus auf eigenen Webseiten  ausführlich zum Thema.

eHBA der Generation 2.0 ohne ECC-Unterstützung werden automatisch zum 31.12.2025 gesperrt. Daher sollten Ärztinnen und Ärzte in jedem Falle rechtzeitig auf das Anschreiben Ihres Anbieters reagieren und den für den Austausch notwendigen Schritten folgen. . Wer den Austausch nicht rechtzeitig vornimmt, kann TI-Anwendungen, für die ein eHBA benötigt wird, wie bspw. das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), nicht mehr nutzen. In diesem Fall wird die Beantragung eines neuen eHBA notwendig, was ggf. mit Wartezeiten und zusätzlichem Aufwand für erneute Identifikation und Freigabe verbunden ist.

Auswirkungen auf den Praxisbetrieb und Kosten

Sofern der eHBA rechtzeitig getauscht wird, hat die Umstellung auf die Folgegeneration mit ECC keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb von TI-Anwendungen. Frühzeitige Reaktion sichert somit die berufliche Handlungsfähigkeit und entlastet zugleich die Ärztekammern im Hinblick auf die Freigabeprozesse.

Besonderheiten beim Austausch beim Anbieter SHC

Die eHBA der Anbieter T-Systems und SHC sind bereits von der neueren Generation 2.1 und damit nicht von dem Algorithmuswechsel betroffen. Allerdings verwenden einige eHBA des Anbieters SHC einen theoretisch als unsicher geltenden Chip. Daher müssen die betroffenen Karten bis zum 30.06.2026 ausgetauscht werden. Das Verfahren ist für die Ärztinnen und Ärzte kostenlos und ähnelt dem für den Austausch der eHBA der Generation 2.0. Der Anbieter SHC wird die betroffenen Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich ab August 2025 anschreiben und auch auf seiner Webseite über Details des Austauschprozesses informieren. Auch hier empfiehlt es sich, zeitnah auf das Anschreiben zu reagieren.

So läuft die Beantragung Schritt für Schritt ab
Beantragungs-Verfahren für Erst- und Folgeantrag
  • ListItem
    Gewünschten Kartenhersteller auswählen
  • ListItem
    Antrag ausfüllen und drucken
  • ListItem
    Durchführung Post-Ident-Verfahren mit ausgefülltem Antrag
  • ListItem
    Postalische Zusendung des Antrags direkt an den Kartenhersteller
  • ListItem
    Postalische Zustellung des eHBA an den Antragsteller
Arztausweis
eHBA-Kosten und -Anbieter

Von der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden für die Ausgabe des elektronischen Arztausweises keine Gebühren erhoben. Die Kosten für den eHBA sind abhängig vom Anbieter. Aktuell zugelassene Anbieter des eHBA:

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA (auch eArztausweis genannt) ist für die Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), z.B. Notfalldatenmanagement, Voraussetzung.

Der eHBA ermöglicht eine rechtssichere, qualifizierte elektronische Signatur. Denn nur mit dieser können sich Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber der TI rechtsverbindlich ausweisen und so z. B. den Notfalldatensatz, der sich auf der elektronischen Gesundheitskarte befindet, beim Anlegen signieren. Der Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ermöglicht eine barrierefreie und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Teilnehmern der TI. Nachrichten und medizinische Dokumente können über den eHBA signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht werden.

Die Bundeärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der gematik ein kurzes, hilfreiches Erklärvideo zum eHBA erstellt.

Wichtig: Alle weiteren wichtigen Informationen z. B. bei Verlust der eHBA-Karte finden Sie in den FAQ Bundesärztekammer FAQ zum elektronischen Heilberufsausweis - Bundesärztekammer (bundesaerztekammer.de)

Anwendungen des eHBA

Eine vollständige Auflistung finden Sie auf der Seite der Bundesärztekammer unter Punkt 3 "Für welche Anwendungen brauche ich heute oder in naher Zukunft den elektronischen Arztausweis?"

Im Folgenden Schaubild ist ein Auszug der Anwendungen mit dem eHBA dargestellt:

Sind Sie schon an der Telematikinfrastruktur angeschlossen?

Der Anschluss ist unter anderem Voraussetzung für die aufgeführten Anwendungen des eHBA.
Falls Ihre Praxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden ist, benötigen Sie folgendes:

  • Konnektor (PTV3-Update = Update E-Health-Konnektor)
  • E-Health Kartenterminal
  • Ggf. mobiles Kartenterminal
  • eHBA
  • Praxisausweis (SMC B Karte)
  • Anpassung Praxisverwaltungssoftware
  • VPN Zugang & Internetanschluss
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Weitere Informationen (u.a. auch zur Finanzierung):

Weitere Informationen zum eHBA
Analoger Arztausweis

Der Arztausweis wird seit einigen Jahren im Scheckkartenformat ausgestellt. Er ist fälschungssicher und wird mit einem speziellen Logo versehen. Anders als der Elektronische Heilberufsausweis dient der Arztausweis lediglich dem Nachweis der Kammermitgliedschaft und hat keine elektronische Funktion.

Übrigens: Durch den aufgedruckten Barcode brauchen Sie bei Fortbildungen keine Etiketten mit Ihren Fortbildungsnummern dabei zu haben, sondern Sie lassen einfach Ihren Arztausweis einscannen. Das ist mittlerweile gängige Praxis und wird bei zahlreichen Veranstaltungen angeboten.

Wie kommen Sie an einen neuen Arztausweis?

Beantragen Sie den Arztausweis gleich mit unserem Formular. Dieses können Sie per E-Mail, Fax oder Post an die zuständige Bezirksärztekammer senden. Am besten fügen Sie gleich ein aktuelles Foto als E-Mail-Anhang bzw. dem Brief bei. Innerhalb ungefähr drei Wochen wird Ihnen dann der neue Arztausweis per Einschreiben zugeschickt. Dieser ist fünf Jahre lang ab Ausstellung gültig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksärztekammer.

Sobald Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten eingeloggt haben und ihre Mitgliedschaft freigeschaltet haben, finden Sie an dieser Stelle das Antragsformular Ihrer Bezirksärztekammer.

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