
Sie wollen sich aktiv in der Ärztekammer engagieren? Jetzt bietet sich die Gelegenheit dazu.

Die Landesärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie nimmt auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahr. Die Landesärztekammer hat ihren Sitz in Stuttgart und wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Körperschaft sind die vier Bezirksärztekammern. Mit großer Nähe zu den Mitgliedern nehmen sie vielfältige Aufgaben wahr. Auch sie werden von ehrenamtlichen Vorständen geführt.
Den Bezirksärztekammern sind wiederum die Ärzteschaften, Kreisärzteschaften und Ärztlichen Kreisvereine zuzuordnen.
Vorstand der Landesärztekammer




Beisitzerin
Beisitzerin
Baden-Württemberg hat eine neue Landesregierung – und mit Oliver Hildenbrand einen neuen Gesundheitsminister; er trat die Nachfolge von Manfred Lucha an. Bereits kurz nach seinem Start lud Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller den Minister zur Sommersitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer ein. Dort hatte Minister Hildenbrand Gelegenheit, den Delegierten zentrale Eckpunkte seines gesundheitspolitischen Kurses vorzustellen und die Positionen der Südwest-Ärzteschaft kennenzulernen. Denn gerade in Zeiten des rapiden gesundheitspolitischen Umbruchs ist persönlicher Austausch wichtiger denn je.
Einige zentrale Positionen des Ministers und der Kammer stellen wir hier kurz gefasst vor:
Bestimmendes Thema zu Beginn Amtszeit von Minister Hildenbrand – und damit auch in der Vertreterversammlung – war die von der Bundesregierung geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Minister betonte die Notwendigkeit einer Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Er warnte aber vor einseitigen Belastungen zulasten der Versicherten, der Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Krankenhäuser und verwies auf die angespannte Lage der Kliniken im Land. Dank früherer Anstrengungen habe Baden-Württemberg eine der effizientesten Krankenhauslandschaften Deutschlands. Komme das Spargesetz, drohe sich die ohnehin angespannte finanzielle Lage vieler Krankenhäuser zu verschärfen. Der Minister forderte daher unter anderem die Beibehaltung der Meistbegünstigungsklausel, keine Deckelung des Pflegebudgets, keinen weiteren Bürokratieaufbau (wie beispielsweise durch Ausweitung von Prüfungen des Medizinischen Dienstes) sowie eine vollständige Refinanzierung steigender Pflegepersonalkosten.
Auch die Ärztekammer zeigte öffentlichkeitswirksam die Schwachstellen der Sparpläne auf und suchte den direkten Dialog mit den politischen Verantwortlichen. So appellierte die Kammer in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, das GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz nicht wie geplant umzusetzen. In dem Schreiben warnte die Kammer davor, die ohnehin am Limit arbeitenden Beschäftigten im Gesundheitssektor durch rigide Sparvorgaben noch mehr zu belasten. Gerade im „gut aufgestellten Baden-Württemberg“ seien Leistungskürzungen und Mehrfachbelastungen unverständlich.
Wichtig ist aus Sicht der Ärzteschaft zudem, die Folgen der Sparpläne für den ambulanten Sektor – ebenfalls ein zentraler Bereich der Gesundheitsversorgung – nicht aus dem Blick zu verlieren. Mit dieser Forderung stieß die Kammer auf offene Ohren beim Minister.
Im Juli passierte das GKV-Spargesetz allerdings Bundestag und Bundesrat – mit harten Sparvorgaben für Praxen und Kliniken. Minister Hildenbrand nannte es ein „Kopf-durch-die-Wand-Verfahren“ der Bundesregierung. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte deshalb leider absehbar nicht zu weiteren Verbesserungen, sondern nur zu weiteren Verzögerungen geführt. Der Bund sei den Ländern zwar in einigen Punkten entgegengekommen, so Minister Hildenbrand weiter, aber in Summe bleibe das Gesetz aber weit hinter dem zurück, was die Länder mit Blick auf die Krankenhäuser, Beitragszahlenden, Leistungserbringenden und Beschäftigten im Gesundheitswesen eingefordert hätten.
Kammerpräsident Dr. Miller stellte fest: Alle Anstrengungen, von konstruktiven Vorschlägen bis hin zu Protestaktionen, seien am Gesundheitsministerium abgeprallt. Die Bundestagsabgeordneten seien auf Koalitionstreue eingeschworen worden – aus blanker Angst vor dem Scheitern der Regierung. Die Kammer werde sich politisch allerdings auch weiterhin einsetzen und den Dialog mit den politischen Verantwortlichen suchen, um die Konsequenzen des GKV-Sparpakets auf die Versorgung aufzuzeigen und auf Änderungen hinzuwirken.
Minister Hildenbrand betonte in der Kammer-Vertreterversammlung auch die Bedeutung von Gesundheitsprävention in allen Lebensphasen und versprach, sich für eine gesundheitliche Chancengleichheit der Menschen einzusetzen. Die Strategie von „Health in all Policies“ solle weiterentwickelt werden (an deren Konzeptionierung war auch die Ärztekammer beteiligt). Zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Gesundheitsprävention ist eine hohe Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung von Erste-Hilfe- und Reanimationskursen an Schulen.
Die ärztliche Standesvertretung befürwortet dies – und kann sich zugleich „mehr“ vorstellen: Schon länger fordert die Kammer beispielsweise die Einführung eines Unterrichtsfachs „Gesundheit“, um die Gesundheitskompetenz von Kindesbeinen an breiter zu steigern. Darüber hinaus betreibt die Kammer Aufklärung in Sachen Ernährung, Rauchstopp und Tabakentwöhnung, macht sich für die Einführung einer flächendeckenden und niedrigschwelligen Suchthilfe und -prävention stark und sensibilisiert für eine bewusstere Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen. - Dies alles vor dem Hintergrund, Gesundheitskompetenz auch in der breiten Bevölkerung voranzubringen.
Minister Hildenbrand hob in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer auch die Bedeutung krisenfester Strukturen im Gesundheitswesen hervor. Denn egal ob Ahrtal-Flut, Corona-Pandemie, Hitzesommer oder eine mögliche kriegerische Auseinandersetzung in Europa: Die Notwendigkeit eines resilienten Gesundheitswesens ist wohl so offenkundig wie noch nie.
Die Landesärztekammer und die Bezirksärztekammern „füllen dies mit Leben“, indem sie ihre Mitglieder fit für den Ernstfall machen. So wurden unter anderem bereits Fortbildungen durchgeführt, die Planungen für den Verteidigungsfall, rechtliche Aspekte für Ärztinnen und Ärzte im Krisenfall sowie Zusammenhänge der zivil-militärische Zusammenarbeit thematisierten. Außerdem wurde im Rahmen eines Online-Treffens die Einbindung der Ärzteschaften in lokale Strukturen des Katastrophenschutzes vorangetrieben. Flankierend fanden Fortbildungen unter anderem zur Krisen- und Katastrophenmedizin statt. Weitere Formate werden auch künftig angeboten.
Vertreter der Kammer und der Landespolitik treffen außerdem in verschiedensten Arbeitsgruppen und -ausschüssen zur Krisenfähigkeit regelmäßig aufeinander; dies garantiert kontinuierlichen Informations-Austausch und die Einbindung der ärztlichen und praktischen Expertise in die Planungen und Vorbereitungen für den möglichen Ernstfall. Hierzu gehört auch die kammerseitige Bestrebung, als ordentliches Mitglied in den Landesbeirat für den Katastrophenschutz aufgenommen zu werden. Eine entsprechende Forderung der Vertreterversammlung aus dem vergangenen Jahr vertritt die Kammer gegenüber der Landespolitik mit Nachdruck. Im Austausch mit den Städten und Gemeinden und deren Spitzenorganisationen bemüht sich die Kammer zudem um eine stärkere Vernetzung der Kreisärzteschaften mit den unteren Katastrophenschutzbehörden.
Als wichtiges Anliegen bezeichnete Minister Hildenbrand in der Vertreterversammlung die interprofessionelle Zusammenarbeit. Die Einbindung von akademisierten und nicht-akademisierten Fachkräften sieht er als eine Möglichkeit zur Entlastung der Ärztinnen und Ärzte und als Option zur Gewinnung von mehr Arztzeit für Patienten. Entsprechend enthält auch der Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zu Physician Assistants, Primary Care Manager und Advanced Practice Nurses als (teilweise neue) Berufsbilder in der Versorgung. Wichtig war dem Minister aber die zentrale und verantwortliche Stellung der Ärztinnen und Ärzte in solchen multiprofessionellen Teams – eine Botschaft, die auch der Ärzteschaft wichtig ist.
Die Ärzteschaft hat sich wiederholt zum kooperativen Zusammenwirken mit Gesundheitsfachberufen ausgesprochen und die Relevanz multiprofessioneller Teams sowie berufsübergreifender Versorgungskonzepte hervorgehoben. Durch Kooperationsverbeinbarungen unterstützt sie unter anderem die Ausbildung von Physician Assistants.
Die Zusammenarbeit zwischen Landespolitik und Ärzteschaft bleibt weiterhin stabil und zukunftsorientiert; beide blicken in vielen Bereichen „in dieselbe Richtung“ und sind in kontinuierlichem Dialog. Die Tatsache, dass sich Minister Hildenbrand bereits kurz nach Amtsantritt im Rahmen der Vertreterversammlung intensiv mit ärztlichen Anliegen beschäftigt hat, lässt darauf schließen, dass er die große Bedeutung der Ärzteschaft für ein funktionierendes Gemeinwesen anerkennt und Ärztinnen und Ärzte als Partner wertschätzt. Gemeinsames Ziel bleibt die bestmögliche Versorgung der Menschen.
Das Ärzteblatt Baden-Württemberg (ÄBW) ist das Standesorgan aller Ärztinnen und Ärzte im Südwesten; es wird als Amts- und Mitteilungsblatt von der Landesärztekammer Baden-Württemberg herausgegeben. Das ÄBW erscheint jeweils zur Monatsmitte in einer Gesamtauflage von über 64.000 Exemplaren im Alfons W. Gentner Verlag, Stuttgart.
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