Befristungsmöglichkeiten einschränken
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Überarbeitung des Befristungsrechts sicherzustellen, dass die geplanten Änderungen sowohl den Bereich der Privatwirtschaft als auch den Öffentlichen Dienst erfassen. Insbesondere im Bereich der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken, die überwiegend in der Patientenversorgung arbeiten, ist nicht ersichtlich, warum diese den großzügigen Befristungsmöglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterliegen. Auch für sie müssen zukünftige Einschränkungen der Befristungsmöglichkeiten gelten.
letzte Änderung am 22.07.2019