Medizinische Versorgung und Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge (26.11.2016)
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg erneut auf, endlich Pläne für eine strukturierte gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen vorzulegen und die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge zu etablieren.
Begründung:
Trotz vielfältiger Aufforderungen und erhöhter Kapazitäten durch sinkende Flüchtlingszahlen hat die Landesregierung es weiterhin nicht geschafft, Pläne oder Voraussetzungen für eine strukturierte gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen zu schaffen. Die deutliche Entspannung der Situation beruht auf der politisch eingefädelten Zuzugsverhinderung und kann sich jederzeit wieder umkehren.
Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen geschieht weiterhin auf dem Boden individueller Initiativen oder durch engagierte ehrenamtliche Gruppierungen. Auch im zweiten Jahr deutlich erhöhter Flüchtlingszahlen bestehen keinerlei strukturierte Vorgaben zur Organisation und Durchführung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Präventive Maßnahmen wie z. B. Influenza-Impfungen werden nahezu nicht durchgeführt. Die psychotherapeutische Versorgung traumatisierter Flüchtlinge ist weiterhin nicht leitliniengerecht. Eine geordnete Regelung zur Versorgung mit Dolmetschern und die Finanzierung von Dolmetscherleistungen ist de facto nicht existent. Die etliche Male von einer Vielzahl von Organisationen und Verbänden eingeforderte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist nicht einmal in Ansätzen realisiert und von den politischen Grundsatzpapieren verschwunden. Die ärztliche Tätigkeit erfolgt vielfach ehrenamtlich, eine einheitliche Honorarregelung ist in weiter Ferne.
Die Landesregierung soll durch die Landesärztekammer aufgefordert werden, die derzeitige Ruhe zu nutzen und dringend Pläne einer strukturierten Versorgung von Flüchtlingen zu entwickeln, ihre Haltung zur Einführung einer Gesundheitskarte erneut zu überdenken und die flächendeckende bundesweite Einführung ggf. auch als Bundesratsinitiative in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen.
letzte Änderung am 30.11.2016