Keine Azofarbstoffe in Lebensmitteln (26.11.2016)
Das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) wird aufgefordert, nötigenfalls im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sicherzustellen, dass zukünftig in keinem in Deutschland in Verkehr gebrachten Lebensmittel mehr der für Lebensmittel nicht zugelassene Azo-/Textilfarbstoff "Reactive Red 195" verwendet wird.
Begründung:
Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosme-tischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (z.B. Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Menschen in Berührung kommen) und Wein ist Aufgabe des Landes.
In der Pressemitteilung vom 19.09.2016 der Universität Hohenheim wird mitgeteilt, dass die Forscher den gesundheitlich bedenklichen Textilfarbstoff in Lebensmitteln nachgewiesen haben. Die Wirtschaftskammer Kärnten hat bereits am 07.09.2016 nach Auffinden des Azofarbstoffes in verschiedenen Lebensmitteln mitgeteilt, dass die Verwendung dieses Farbstoffes „für die Herstellung von Lebensmitteln unzulässig und alle damit hergestellten Präparate, die zur Weiterverarbeitung in Lebensmitteln bestimmt sind, (…) zurückzuholen“ sind. Die Azofarbstoffe stehen seit der sog. Southampton-Studie 2007 im Verdacht, bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS) zu führen. Andere Azofarbstoffe werden biologisch abgebaut und können (im Darm) Arylamidkomponenten freisetzen, die kanzerogen sind.
letzte Änderung am 30.11.2016