Mindestweiterbildungszeit an europäische Vorgaben orientieren (26.11.2016)
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Deutschen Ärztetag auf, im Rahmen der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung dafür Sorge zu tragen, dass die maximale Mindestweiterbildungszeit 60 Monate nicht überschreitet.
letzte Änderung am 30.11.2016