© Iryna / stock.adobe.comEngagement in der Ärztekammer
Wer sich jetzt zur Wahl aufstellen lässt, kann vielleicht schon bald aktiv in den Gremien mitarbeiten und gestalten.
Mit diesem Formular kann bei der zuständigen Bezirksärztekammer die Anerkennung eines
EU-Weiterbildungsnachweises als Fachärztin/Facharzt im automatischen Verfahren nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG beantragt werden (vgl. EUR-Lex)
Schicken Sie das Formular bitte mit allen im Antrag benannten Anlagen an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer.
Mit diesem Formular kann bei der zuständigen Bezirksärztekammer die Anerkennung
einer ausländischen Weiterbildungsqualifikation als Facharztkompetenz, Schwerpunkt- oder
Zusatzbezeichnung beantragt werden.
Schicken Sie das Formular bitte mit allen im Antrag benannten Anlagen an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer.
Mit diesem Formular kann bei der zuständigen Bezirksärztekammer die Anerkennung
von ärztlichen Tätigkeiten im Ausland als Weiterbildungsabschnitt beantragt werden.
Schicken Sie das Formular bitte mit allen im Antrag benannten Anlagen an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer.
Informationen zu der Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland
entnehmen Sie bitte der Website des Regierungspräsidiums. Diese finden Sie hier:
Welche Bezirksärztekammer ist für mich zuständig?
Hinweis:
- Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Arbeitsort.
- Sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, richtet sie sich nach dem Wohnsitz.

