Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizerung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein.
Falls Sie Ihre Zwei-Faktor-Authentifizierung noch nicht aktiviert haben, empfehlen wir Ihnen dies möglichst zeitnah vorzunehmen. Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist voraussichtlich im Laufe des April 2026 verpflichtend. Den genauen Termin geben wir noch bekannt.
© Adobe Stock / SB CreativeMit diesen Formularen kann bei der zuständigen Bezirksärztekammer die Anerkennung
einer ausländischen Weiterbildungsqualifikation als Facharztkompetenz, Schwerpunkt- oder
Zusatzbezeichnung beantragt werden.
Schicken Sie das Formular bitte mit allen im Text benannten Anlagen an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer.
Welche Bezirksärztekammer ist für mich zuständig?
Hinweis:
- Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Arbeitsort.
- Sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, richtet sie sich nach dem Wohnsitz.
Mit diesen Formularen kann bei der zuständigen Bezirksärztekammer die Anerkennung
von ärztlichen Tätigkeiten im Ausland als Weiterbildungsabschnitt beantragt werden.
Schicken Sie das Formular bitte mit allen im Text benannten Anlagen an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer.
Informationen zu der Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland
entnehmen Sie bitte der Website des Regierungspräsidiums. Diese finden Sie hier:

