Stethoskop© Purichaya / stock.adobe.com

Rein in die Ärztekammer!

Der Weg in die Gremien der Ärztekammer ist ganz einfach möglich: Jetzt zur Wahl aufstellen lassen und im Erfolgsfall ab Frühjahr 2027 mitarbeiten und mitgestalten.

Arzt beräte Patiente, von beiden Sind nur Körper bzw Hände zu sehen © Adobe Stock / Syda-Productions
FAQs zu § 630g BGB
Patienten-Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen

Patientinnen und Patienten haben nach Paragraf 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Recht darauf, Einsicht in ihre vollständige Patientendokumentation zu nehmen und Kopien ihrer Behandlungsunterlagen zu erhalten. Dieses Einsichtsrecht bezieht sich auf die von Ärztinnen und Ärzten geführte Behandlungsakte, in der der Behandlungsverlauf dokumentiert wird, und ist von der elektronischen Patientenakte (ePA) zu unterscheiden.

Antworten der ärztlichen Körperschaften auf häufig gestellte Fragen zu § 630g BGB.