Mitgestalten statt zuschauen!
Wer sich für die kommenden Kammerwahlen als Wahlbewerber aufstellen lässt und ein Amt übernimmt, lernt die Gremienarbeit der ärztlichen Selbstverwaltung kennen, stärkt Netzwerke und ist aktiv an der Weiterentwicklung des ärztlichen Stands beteiligt.
Rechtsgrundlagen
1. Bundesgesetze/Verordnungen
2. Landesgesetze/Verordnungen
3. Ordnungen, Satzungen und Statuten der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (gültig bis Ende Juni 2026)

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