Fläschchen mit Globuli© Adobe Stock / janvier
Zusatzweiterbildung Homöopathie

Im Juli 2022 hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass in Baden-Württemberg die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen werden soll. Bevor diese Änderung in Kraft treten kann, ist zunächst eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung geht zurück auf europäische Vorschriften, die mittlerweile in Baden-Württemberg in geltendes Landesrecht umgesetzt wurden. Diese Vorschriften verpflichten die Ärztekammer, bei der Einführung, Änderung oder Abschaffung von Vorschriften, die die Berufsausübung betreffen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen, das heißt für Maßnahmen, die in Grundrechte der Kammermitglieder eingreifen, ist darzulegen, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgen und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) sind.

Die Landesärztekammer hat vom 8. August bis 5. September 2022 auf ihrer Website ein öffentliches Beteiligungsverfahren angeboten, das – nicht zuletzt wegen der breiten medialen Berichterstattung – rege genutzt wurde.

Vom 8. bis 29. Februar 2024 führte die Landesärztekammer Baden-Württemberg das Beteiligungsverfahren zur geplanten Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie fort: Ärztinnen und Ärzte sowie die Öffentlichkeit hatten dabei Gelegenheit, sich auf der Website der Landesärztekammer über das Ergebnis der (gesetzlich vorgeschriebenen) Verhältnismäßigkeitsprüfung zu informieren.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens hat die Landesärztekammer am 27. März 2024 eine öffentliche Anhörung zum Thema durchgeführt.

Am 20. Juli 2024 hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie beschlossen. Nächste Schritte vor Inkrafttreten der Streichung sind die Genehmigung durch das Sozialministerium sowie die Veröffentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg.

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