Stethoskop© Purichaya / stock.adobe.com

Rein in die Ärztekammer!

Der Weg in die Gremien der Ärztekammer ist ganz einfach möglich: Jetzt zur Wahl aufstellen lassen und im Erfolgsfall ab Frühjahr 2027 mitarbeiten und mitgestalten.

17. September 2026

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Service

Fragen und Antworten: Unentgeltliche Kopie der Patientenakte

Patientenakte unter einem Stethoskop und im Hintergrund ein Laptop© onephoto / stock.adobe.com

Bereits 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Patientinnen und Patienten die erste Kopie ihrer Behandlungsakte kostenfrei erhalten müssen. Im Februar 2026 überführte der deutsche Gesetzgeber dieses Recht in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Darüber hinaus haben Patientinnen und Patienten ein Recht darauf, Einsicht in ihre vollständige Patientendokumentation zu nehmen.

Die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg haben zu den Themen rund um das Einsichtsrecht nach § 630g BGB häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten zusammengestellt („FAQ“): Was bedeutet beispielsweise „unverzügliche“ Einsicht in diesem Zusammenhang? Kann die Akte (alternativ) auch digital übermittelt werden? Und wie verhält sich das Einsichtsrecht eigentlich zur elektronischen Patientenakte? – Antworten auf Fragen wie diese helfen allen an der Behandlung Beteiligten.