Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Login auf www.aerztekammer-bw.de bzw. für den Zugriff auf das Dashboard ein. 

Die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ab dem 19.05.2026 für Mitglieder und bestimmte Benutzergruppen verpflichtend.

Informationen zu den Benutzergruppen entnehmen Sie unseren FAQs.

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05. September 2022

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ: geplante Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie

Im Juli 2022 hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass in Baden-Württemberg die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen werden soll. Bevor diese Änderung in Kraft treten kann, ist zunächst eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung geht zurück auf europäische Vorschriften, die mittlerweile in Baden-Württemberg in geltendes Landesrecht umgesetzt wurden. Diese Vorschriften verpflichten die Ärztekammer, bei der Einführung, Änderung oder Abschaffung von Vorschriften, die die Berufsausübung betreffen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen, das heißt für Maßnahmen, die in Grundrechte der Kammermitglieder eingreifen, ist darzulegen, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgen und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) sind.

Die Landesärztekammer hat vom 8. August bis 5. September 2022 auf ihrer Website ein öffentliches Beteiligungsverfahren angeboten, das – nicht zuletzt wegen der breiten medialen Berichterstattung – rege genutzt wurde.