Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 die Zahl der zu wählenden Mitglieder und Ersatzpersonen in den einzelnen Wahlkreisen festgestellt. Bei 13.384 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten (Stichtag: 01.04.2022) sind von den insgesamt 65 Vertretern 44 Mitglieder über die neun Kreislisten zu wählen. Ihre Zahl verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt:
Alb-Donau 
Biberach
Bodensee
Ravensburg 
Reutlingen
Sigmaringen 
Tübingen
Ulm
Zollernalb
703
884
1.330
1.960
1.453
599
3.075
2.675
705
2
3
4
7
5
2
10
9
2
Über die Bezirksliste sind 21 Mitglieder zu wählen.
Die Wahlen werden aufgrund von Wahlvorschlägen durchgeführt. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Vertreterversammlung sollen Frauen und Männer in gleicher Zahl berücksichtigt werden.
Ein  Wahlvorschlag kann mehr Bewerberinnen und Bewerber enthalten, als  Vertreter im jeweiligen Wahlkreis bzw. im Wahlbezirk zu wählen sind.  Ihre Zahl darf das Doppelte der jeweils zu Wählenden nicht  überschreiten. Die Kreiswahlvorschläge dürfen nur Bewerberinnen und  Bewerber enthalten, die in dem betreffenden Wahlkreis wählbar sind.  Dasselbe gilt entsprechend für die Bezirkswahlvorschläge. Eine  Kandidatur darf jeweils nur auf einem Kreiswahlvorschlag und nur auf  einem Bezirkswahlvorschlag erfolgen. 
Ein Wahlvorschlag soll ein  Kennwort erhalten und ihm müssen Erklärungen der Bewerberinnen und  Bewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag  zustimmen.
Wahlvorschläge müssen dem Bezirkswahlleiter bis zum Ablauf des  vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche vorgelegt werden. Endtermin  für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlkreise und den  Wahlbezirk ist Freitag, der 7. Oktober 2022, 24 Uhr. 
Bis  spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Wahlvorschläge für die  Wahl in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk beim Bezirkswahlleiter, Herrn  Dr. iur. Klose, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, im Original, als  Telefax (07121/917-2400) oder E-Mail (zentrale@baek-sw.de) eingereicht  sein. Zusätzlich wird wie bereits 2018 die Möglichkeit bestehen,  Wahlvorschläge auch elektronisch über das Portal der Landesärztekammer  Baden-Württemberg einzureichen.
Dr. iur. Klose
Bezirkswahlleiter

